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Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.

Kompetenzen von Pflegenden endlich richtig einsetzen!

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Beste Gelegenheit: Kompetenzen von Pflegefachpersonen nutzen

Stellungnahme des DBfK Nordwest zum Entwurf des Krankenhausgesetzes Schleswig-Holstein

Hannover, 09.07.2020

Pflegefachpersonen bilden auch in schleswig-holsteinischen Krankenhäusern die größte Berufsgruppe. Ihr Beitrag zu einem erfolgreichen Behandlungsverlauf ist lange unterschätzt, aber inzwischen durch etliche Studien untermauert worden. Daher fordert der DBfK Nordwest e.V. nicht nur ein echtes Beteiligungs- und Stimmrecht bei der Krankenhausplanung, sondern auch die Verankerung klarer personeller Anforderungen für den Pflegedienst im neuen Krankenhausgesetz des Landes Schleswig-Holstein.

"Als DBfK begrüßen wir ausdrücklich die im Gesetzesentwurf vorgesehene verbindliche Beteiligung einer Pflegefachperson in der Betriebsleitung. Das unterstreicht die maßgebliche Bedeutung der Pflegefachpersonen neben den übrigen für die Patientensicherheit und Versorgungsqualität verantwortlichen Berufsgruppen", sagt Swantje Seismann-Petersen, stellvertretende Vorsitzende des DBfK Nordwest auch mit Blick auf Gerüchte, künftig auf die Expertise einer Pflegefachperson im Vorstand des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) verzichten zu wollen.

Das neue Landeskrankenhausgesetz biete die beste Gelegenheit, die "Systemrelevanz" von Pflegefachpersonen zu betonen und vor allem ihre Kompetenzen zur Verbesserung der Sicherheit und Qualität von Krankenhausbehandlungen zu nutzen. Hier gebe es noch erhebliches Verbesserungspotenzial, so der DBfK. "Dass im Gesetzesentwurf sowohl Pflegefachpersonen als auch Ärztinnen und Ärzte als die maßgeblichen Berufsgruppen in der Gesundheitsversorgung nicht als 'unmittelbar Beteiligte' im Landeskrankenhausausschuss aufgeführt werden, geht an der Realität vorbei", findet Seismann-Petersen. "Auch hier erleben wir, dass Wirtschaftsinteressen vor Wissen gestellt werden. Denn als unmittelbar beteiligt und damit stimmberechtigt gelten laut aktuellem Gesetzesentwurf nur die Kostenträger und Leistungserbringer. Das geht in erster Linie zulasten der Sicherheit und der Versorgungsqualität von Patientinnen und Patienten."

Erkenne das Land die Bedeutung von Pflegefachpersonen für eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung an, so müsse es zudem weitergehend regulierend eingreifen. "Der Verweis auf die - derzeit ausgesetzten! - Personaluntergrenzen ist absolut unzureichend. Unter der Prämisse, dass eines der zentralen Kriterien der Leistungsfähigkeit eines Krankenhaus eine sowohl nach Anzahl als auch nach Qualifikation ausreichende Personalbesetzung ist, gehört dies in den Krankenhausplan hinein", so Seismann-Petersen weiter. "Vorgaben zur qualitativen und quantitativen Personalausstattung müssen dringend durch das Land erfolgen. Wenn unsere zentralen Forderungen bei der Gesetzeslegung nicht berücksichtigt werden, vergibt Schleswig-Holstein eine echte Chance: nach allem Applaus und "Systemrelevanz"-Gerede die Berufsgruppe der Pflegefachpersonen endlich angemessen zu berücksichtigen und zu beteiligen."

Mit freundlichen Grüßen

Katharina von Croy M.A. | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Geschäftsstelle | Bödekerstr. 56 | D-30163 Hannover
Regionalvertretung Nord | Am Hochkamp 14 | D-23611 Bad Schwartau
Regionalvertretung West | Beethovenstraße 32 | D-45128 Essen
Telefon +49 511 696844-136 | Mobil +151 42228489 |  nordwest@dbfk.de
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Sitz des Vereins - Hannover | Vereinsregister - Amtsgericht Hannover VR 2583 | vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand - Martin Dichter, Ph.D. (Vorsitzender), Prof. Dr. Nina Fleischmann, Swantje Seismann-Petersen

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