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Die neuen Datenschutzregeln in der Europäischen Union

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Seit dem 25. Mai 2018 gelten in der EU neue Datenschutzregeln. Im Kern wird die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Unternehmen oder Vereine geregelt. Beispiele: Verbraucher müssen von Beginn an darüber informiert werden, wer ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Email-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund erhebt - und sie müssen zustimmen. Zudem muss klar sein, wie lange die Daten aufbewahrt werden sollen.

Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Es sollen so wenig persönliche Daten wie möglich verarbeitet werden. Zudem dürfen die Daten nicht beliebig, sondern nur zweckgebunden erhoben werden. Daten müssen so sicher gespeichert werden, dass ein unbefugter Zugriff, aber auch ein versehentlicher Verlust nicht möglich ist. Über Datenschutz-Verstöße müssen die Verbraucher informiert werden. Bei Verstößen gegen die neuen EU-Regeln drohen - bei Unternehmen - Strafen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

[Hinweis: Das angebotene Bildmaterial steht nur für die redaktionelle Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung und dem Credit "Foto: dpa" zur Verfügung.]

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