Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR)

VdPB erneuert Forderung nach Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

01.08.2022 – 10:31

VdPB erneuert Forderung nach Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Impfstoffe verhindern aktuell Ansteckung mit Omikron-Variante nicht / Impfpflicht nicht zum Schutz vulnerabler Gruppen geeignet, hat Personalsituation aber verschärft / Änderung des Immunitätsstatus wird erneut zu großen Problemen führen

München, 01.08.2022 – Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) hat sich bereits im Herbst des vergangenen Jahres gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen und diese schließlich nur im Kontext der seinerzeit geforderten und auch angekündigten allgemeinen Impfpflicht hingenommen. Bei der Überzeugung, dass der einrichtungsbezogene Immunitätsnachweis in der Pandemiebekämpfung insgesamt keine Wirkung entfalten kann, ist die VdPB geblieben und sieht sich durch die derzeit hohen Inzidenzen bestätigt. Die VdPB erneuert daher die Forderung nach einer Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die die Pflegeberufe in besonderem Maße trifft.

„Vor allem die MRNA-Impfstoffe waren ein medizinischer Meilenstein und ein absoluter Gamechanger in der Bewältigung dieser verheerenden Pandemie – wir sind die Letzten, die das bestreiten würden. Doch die Corona-Realität sieht heute einfach ganz anders aus als zu Beginn der Impfkampagne vor anderthalb Jahren. Und auch anders als noch im Herbst 2021. Vor Ansteckung schützen die Impfstoffe bei den Omikron-Varianten einfach nicht mehr zuverlässig, das ist unschwer an den aktuellen Infektionszahlen zu erkennen“, erklärt VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner. „Der Schutz der vulnerablen Gruppen wird in erster Linie durch die strengen Test- und Hygieneregime in den Einrichtungen gewährleistet, ein Plus, das diese Maßnahme rechtfertigen würde, bietet die Impfpflicht in dieser Hinsicht nicht“, ergänzt Sigl-Lehner. Dafür habe der Druck auf das Personal zugenommen. Die Androhung von Betretungsverboten und Bußgeldern bei mangelhaftem oder fehlendem Immunitätsnachweis sei nicht spurlos an den Pflegenden vorübergegangen, da helfe es auch nicht, wenn einzelne Bundesländer wie beispielsweise Bayern einen Vollzug mit Augenmaß umsetzen. Außerdem verschärfe der einrichtungsbezogene Immunitätsnachweis die ohnehin seit vielen Jahren untragbar angespannte Personalnot.

Hinzu kommt nach Ansicht der VdPB die aktuelle Infektionslage, die vor den Gesundheitsberufen nicht Halt macht. Trotz einer Impfrate in Kliniken und Pflegeeinrichtungen, die deutlich über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegt, müssen aufgrund der Vielzahl der Coronainfektionen ganze Stationen und Bereiche vorübergehend geschlossen werden und erneut elektive Eingriffe vielerorts verschoben werden. Wenn sich zum 1. Oktober auch noch der Immunitätsstatus ändert und dann mindestens eine Boosterimpfung für die vollständige Immunität nachzuweisen ist, kommt erneut eine Bürokratiewelle auf Kliniken und Pflegeeinrichtungen zu, die nicht nur zusätzlichen Druck auf die Pflegenden verursachen wird, sondern angesichts aller zu berücksichtigenden Fakten auch einer vernünftigen Argumentationsgrundlage entbehrt. „Selbst wenn es zum Herbst hin angepasste Impfstoffe geben sollte, halten wir es für dringend geboten, an politisch verantwortlicher Stelle die einrichtungsbezogene Impfpflicht und ihren Sinn noch einmal gründlich zu überdenken und in der Folge umgehend auszusetzen“, fordert Georg Sigl-Lehner und ergänzt: „In unserem Nachbarland Österreich hat man sich nicht gescheut, von der allgemeinen Impfpflicht abzurücken, weil sie unter den gegebenen Umständen nicht mehr vermittelbar ist. Das ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht hierzulande auch nicht mehr. Auf Biegen und Brechen trotzdem daran festzuhalten, wie es der Bundesgesundheitsminister immer wieder kommuniziert, ist unserer Ansicht nach ein großer Fehler.“

Die VdPB

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise für Praxisanleitungen zuständige Behörde. Seit dem 01. Januar 2021 ist die VdPB auch zuständig für die Regelung der pflegerischen Weiterbildung nach AVPfleWoqG. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.

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80538 München 
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