Geplantes Energiewende- und Klimaschutzgesetz für Schleswig-Holstein bremst Innovationen aus
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Pressemitteilung
Geplantes Energiewende- und Klimaschutzgesetz für Schleswig-Holstein bremst Innovationen aus
Hamburg, 07.04.2021 – Das Land Schleswig-Holstein plant eine Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG). Hierzu haben der BFW Landesverband Nord sowie der IVD Nord eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Sie fordern weniger Ordnungsrecht und stattdessen mehr Spielraum für Innovationen im Sinne des Klimaschutzes.
Der BFW Landesverband Nord repräsentiert die private mittelständische Wohnungswirtschaft. Der IVD Nord vertritt die Interessen der Immobilienmakler, -Verwalter und -Sachverständigen in Norddeutschland. Beide Verbände unterstützen ausdrücklich das Ziel, bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Allerdings bemängeln sie, dass der Entwurf für das neue EWKG in seinen Vorschriften über das bundesweit geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) hinausgeht – unter anderem im Hinblick die Errichtung von Photovoltaikanlagen.
„Es besteht keine Landesgesetzgebungskompetenz für Installationsvorgaben zu Photovoltaik“, so die Einschätzung der Verbände. „Der Bund hat es bewusst unterlassen, abschließende und konkrete Regelungen für die Installation von Photovoltaikanlagen zu schaffen. Es handelt sich also um einen bewussten Verzicht auf eine speziellere Regelung, ohne dass die Länder ausdrücklich ermächtigt worden sind, eigene Regelungen zu treffen. Selbst vermeintliche Regelungslücken sind das Ergebnis eines parlamentarischen Willensbildungsprozesses auf Bundesebene, der im Nachgang nicht durch den Landesgesetzgeber unterlaufen werden darf.“
Der BFW Landesverband Nord sowie der IVD Nord sind Partner im Klimapakt für Schleswig-Holstein, der bereits seit 2009 besteht. Der Endenergieverbrauch des Wohnbestands aller Klimapaktpartner lag bei der letzten Zwischenbilanz 2015 10 Prozent unter dem allgemeinen Wohnbestand. „Die Wohnungswirtschaft trägt seit Langem zuverlässig ihren Teil zum Klimaschutz bei. Unsere Mitgliedsunternehmen gehen bei der Beschaffung, beim Bau und bei der Energieversorgung längst neue Wege, um die Emission von Treibhausgaben zu reduzieren. Wer jetzt die Zügel bei den Vorgaben anzieht, bremst Innovationen aus, anstatt sie zu befördern“, sagt Sönke Struck, der Vorstandsvorsitzende des BFW Landesverbands Nord.
„Vernunft und wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit sollten die Etappen sein, um das hohe Ziel Klimaschutz gemeinsam zu erreichen und die Akzeptanz beim Bürger nicht zu verspielen“, resümiert Carsten Hennigsen, Vorsitzender des IVD Nord in Schleswig-Holstein.
Kontakt:
Landesverbands Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) e. V.
Vorsitzender: Sönke Struck
Geschäftsführerin: Dr. Verena Herfort
Pelzerstraße 5
20095 Hamburg
Tel.: 0 40 / 46 89 777-0
Fax: 0 40 /46 89 777-70
E-Mail: info@bfw-nord.de
Internet: www.bfw-nord.de
Immobilienverband Deutschland IVD Region Nord e. V. (IVD Nord)
Vorsitzender des IVD Nord in Schleswig-Holstein: Carsten Henningsen
Geschäftsführer: Peter-G. Wagner
Büschstraße 12
20354 Hamburg
Tel.: 040 / 35 75 99 - 0
Fax: 040 / 34 58 95
E-Mail: info@ivd-nord.de
Internet: www.ivd-nord.de
Medienkontakt: BFW Landesverband Nord e. V. Dr. Verena Herfort Pelzerstraße 5 20095 Hamburg Tel.: 040 4689777-0 verena.herfort@bfw-nord.de www.bfw-nord.de Christoph Kommunikation Tel.: 040 609 4399-30 BFW_nord@christoph-kommunikation.de