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Advocard Rechtsschutzversicherung AG

Karlsruhe verschärft Kampf gegen Müll-SMS
Bundesgerichtshof: Mobilfunkunternehmen müssen auch auf Anfrage von Privatpersonen die Adressdaten von SMS-Werbern herausgeben

Hamburg (ots)

Wer Handynutzer mit unerwünschten Werbe-SMS bombardiert, kann sich
künftig nicht mehr auf die Verschwiegenheit der Mobilfunkbetreiber 
verlassen. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes in 
Karlsruhe können genervte Handybesitzer zukünftig vom jeweiligen 
Provider die Herausgabe von Name und Anschrift des Absenders 
verlangen und dann gezielt gegen die nutzlosen Nachrichten vorgehen.
Der Hintergrund der Klage: Ein Verbraucher war wiederholt von 
Unbekannten mit dubiosen Kurzmitteilungen belästigt worden. Um 
rechtliche Schritte gegen den Versender einleiten zu können, bat er 
das ausführende Mobilfunkunternehmen, ihm die Daten des Auftraggebers
zu nennen. Dort lehnte man seine Bitte jedoch mit Hinweis auf den 
Datenschutz ab. Der Netzbetreiber könne die Daten grundsätzlich nur 
herausgeben, wenn der Kunde - in diesem Fall der Absender der 
Werbemitteilungen - ausdrücklich damit einverstanden sei.
Damit wollte sich der genervte Handykunde aber nicht abfinden, 
klagte und hatte jetzt vor dem höchsten deutschen Zivilgericht 
Erfolg: Zwar müssen die Mobilfunkanbieter Verbraucherschutzverbänden 
schon seit 2001 Auskunft über unseriöse Massen-SMS-Versender geben. 
Der Kläger argumentierte aber, dass es auch für ihn persönlich 
möglich sein müsse, die Daten ohne Umweg über Verbraucherverbände zu 
beschaffen, um sich, wenn nötig gerichtlich, Ruhe vor den dauernden 
SMS-Attacken zu verschaffen. Dem schloss sich auch das Gericht in 
seiner Entscheidung an.
Die Richter legten die entsprechende Bestimmung im 
Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) jetzt so verbraucherfreundlich aus, 
dass der Auskunftsanspruch von Privatpersonen gegenüber 
Mobilfunkbetreibern nur noch dann erlischt, wenn ein 
Verbraucherschutzverband den Anspruch in der gleichen Sache bereits 
geltend gemacht hat.
Werbe-SMS sind rechtswidrig
Dass unerwünschte Werbe-SMS unzulässig sind, haben Gerichte 
bereits vor Jahren festgestellt. So erkannte das Landgericht Bonn 
darin eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung, denn die 
überflüssigen Nachrichten belegen Speicherplatz im SMS-Eingang und 
könnten dazu führen, dass wichtige SMS sogar ganz verloren gingen. 
Waren Klagen aber bislang meist an den Netzbetreibern gescheitert, so
gibt das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes auch Privatpersonen 
die Möglichkeit, effektiv gegen die Verursacher von Werbe-SMS 
vorzugehen.
Advocard Rechtsexpertin Anja-Mareen Knoop:
"Das Bundesgerichtshof-Urteil könnte Urheber lästiger Werbe-SMS 
endlich aus dem Schutz ihrer Anonymität holen. Wer sich durch solche 
Nachrichten besonders stark beeinträchtigt fühlt, kann - am besten 
mithilfe eines versierten Fachanwalts - gegen die Verantwortlichen 
vorgehen."

Pressekontakt:

Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49 40/23 73 1279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de

Serviceplan Brand PR
Bernhard Fuchs
Haus der Kommunikation
80250 München
Tel.: +49 89/20 50 4158
E-Mail: b.fuchs@brandpr.de

Original-Content von: Advocard Rechtsschutzversicherung AG, übermittelt durch news aktuell

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