Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD: Medienpolitik der EU muss Rundfunkordnungen der Mitgliedstaaten und internationale Verpflichtungen achten
Köln (ots)
Die Gremienvorsitzenden der ARD begrüßen die Entscheidung des Europäischen Parlaments, Dienstleistungen des audiovisuellen Sektors, insbesondere des Rundfunks, aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen. Dies entspricht der besonderen Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Sicherung der Meinungsvielfalt und kulturellen Identität, dessen Unabdingbarkeit zum Schutz der kulturellen Vielfalt in einer globalisierten Welt vom Europarat und der UNESCO ausdrücklich festgehalten worden ist (Res. des Europarates v. 10./11.3.05; UNESCO-Konvention v. 20.10.05).
In diesem Sinne befürworten die Gremienvorsitzenden den Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Fernsehrichtlinie in eine "Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste", mit welcher gleiche audiovisuelle Inhalte unabhängig vom Verbreitungsweg gleich geregelt werden sollen. Die Gremienvorsitzenden unterstützen das wichtige Bemühen, eine zukunftssichere Gestaltung für das Multimediazeitalter zu finden, und bitten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die verantwortlichen deutschen Medienpolitiker, bei den Beratungen der Kommissionsvorlage folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
1. Die Zulassung von Product Placement verstößt gegen den Schutz der Verbraucher vor Irreführung und beeinträchtigt die Unabhängigkeit der Medien. Durch die bloße Kennzeichnung wird beides nicht ausgeschlossen, eine Abgrenzung gegenüber Themenplacement ist kaum möglich. Die Glaubwürdigkeit des Mediums Fernsehen sollte nicht leichtfertig zugunsten rein ökonomischer Interessen verspielt werden.
2. Das deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunksystem basiert auf der Garantie eines freien Informationszugangs der Bürger und einer pluralen Gesellschaft. Dies spiegelt sich in der binnenpluralen Kontrolle durch unabhängige Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Gremienvorsitzenden gehen davon aus, dass Artikel 23 b des Richtlinienentwurfs ("Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden") keinen Angriff gegen die deutsche Rundfunkordnung und die staatsunabhängige Gremienkontrolle darstellen soll und bitten um entsprechende Klarstellung.
3. Der endgültige Revisionsvorschlag sollte explizit auf das Amsterdamer Protokoll, die Resolution des Europarates zur Vielfaltsicherung und die UNESCO-Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt Bezug nehmen. Nur ein gleichberechtigt an den neuen Medien teilhabender öffentlich-rechtlicher Rundfunk kann seiner in den erwähnten Stellungnahmen hervorgehobenen Rolle im globalisierten Multimediazeitalter gerecht werden und den chancen- und diskriminerungsfreien Zugang der Verbraucher zur Information sichern.
Auch hinsichtlich des weiteren Auskunftsersuchen der Generaldirektion Wettbewerb vom 10.2.06 zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erinnert die GVK ausdrücklich an den unter Punkt 3 dargestellten Kontext, in welchem der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach dem Willen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union zu sehen ist. Der EU-Kommission obliegt hier allein eine Missbrauchskontrolle. Wie bereits in der Stellungnahme der GVK vom 4.4.05 zur Mitteilung der EU-Kommission vom 3.3.05 dargelegt, unterliegt der öffentlich-rechtliche Rundfunk einem umfassenden Kontrollsystem. Die binnenplurale Kontrolle ist letzthin weiter gestärkt worden. Die Gremien werden weiterhin ihrem umfassenden Kontrollauftrag in programmlicher und rechtlicher Hinsicht gerecht werden und bitten die Generaldirektion, dies entsprechend zur Kenntnis zu nehmen.
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