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Rheinische Post: Kommentar
Der Rechtsstaat darf wehtun = Von Michael Bröcker

04.05.2018 – 21:10

Düsseldorf (ots)

Wenn das Grundgesetz die Leitkultur ist, wie es selbst Vertreter des linksliberalen Meinungsspektrums sagen, dann muss man die Paragrafen auch ernst nehmen. In der Asylfrage bedeutet das, dass Asyl gewährt wird, wenn Asylgründe vorliegen. Abgelehnte Asylbewerber müssen das Land verlassen. Wenn wir dies nicht hinbekommen, weil uns die Sorge vor der Konsequenz lähmt, weil das Gestrüpp von Sonderausnahmetatbeständen und Härtefällen so dicht geworden ist, dass kaum noch einer geht, dann wird dieses Land die Rechtsstaatskrise erst noch bekommen. Staatsversagen wäre dann Euphemismus. Also: Es gibt Gründe für die Nicht-Abschiebung, aber angesichts der Diskrepanz zwischen Ausreisepflichtigen und der tatsächlichen Zahl der Ausreisenden erscheinen sie doch sehr dominant. Dass niemand in ein Land gebracht wird, wo ihm Folter oder Misshandlung drohen, ist eine humane Selbstverständlichkeit. Es würde reichen, wenn wir jene zurückführen, die in ihren Ländern sicher (wenn auch nicht wirtschaftlich besser) leben können. Die Ankerzentren sind deshalb richtig. Zügig, individuell und fair muss entschieden werden. In die eine oder in die andere Richtung.

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