Öffentliche Schulden übersteigen Ende des 1. Quartals 2021 erstmals 2,2 Billionen Euro
Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts um 1,5 % gegenüber dem Vorquartal auf 2 205 Milliarden Euro gestiegen
Wiesbaden (ots)
Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Quartals 2021 mit 2 205,4 Milliarden Euro verschuldet. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 26 532 Euro. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute und der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung gegenüber dem 4. Quartal 2020 um 1,5 % oder 33,6 Milliarden Euro, was insbesondere bei Bund und Ländern weiterhin auf Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Gegenüber dem 1. Quartal 2020 nahm die Verschuldung um 12,8 % oder 250,0 Milliarden Euro zu.
Schulden des Bundes wachsen um 2,0 %
Der Schuldenanstieg des Öffentlichen Gesamthaushalts ist mit Ausnahme der Sozialversicherung auf einen Zuwachs bei allen Ebenen zurückzuführen. Den größten Anteil verzeichnete der Bund mit einer Steigerung um 2,0 % beziehungsweise 28,0 Milliarden Euro auf 1 431,4 Milliarden Euro, nachdem dieser zum Ende des 4. Quartals 2020 noch einen Rückgang der Schulden um 1,9 % beziehungsweise 26,8 Milliarden Euro gegenüber dem 3. Quartal 2020 aufwies. Gegenüber dem 1. Quartal 2020 stiegen die Schulden des Bundes um 17,3 % beziehungsweise 211,1 Milliarden Euro.
Schulden der Länder nehmen geringfügig um 0,6 % zu
Die Länder waren zum Ende des 1. Quartals 2021 mit 639,9 Milliarden Euro verschuldet, was einem Zuwachs von 0,6 % beziehungsweise 4,1 Milliarden Euro gegenüber dem 4. Quartal 2020 entspricht. Dabei ist die Entwicklung in den einzelnen Ländern heterogen: Während Berlin und Sachsen-Anhalt (jeweils +3,9 %) sowie Nordrhein-Westfalen (+3,4 %) die höchsten Schuldenanstiege aufwiesen, verzeichneten Bremen (-12,8 %), Schleswig-Holstein (-3,3 %) und Bayern (-2,7 %) die stärksten Rückgänge.
In Bremen ist der Rückgang vor allem auf die gegenüber dem Vorquartal geringeren Schuldenaufnahmen für die Bereitstellung von Barsicherheiten für Derivat-Geschäfte zurückzuführen.
Gegenüber dem Vorjahresquartal stiegen die Schulden der Länder um 6,2 % beziehungsweise 37,5 Milliarden Euro. Der prozentual starke Anstieg in Sachsen (+259,7 %) resultiert aus Neuaufnahmen des Corona-Bewältigungsfonds in Höhe von 2,0 Milliarden Euro sowie einer Umschichtung der Kreditaufnahmen vom bislang vornehmlich genutzten öffentlichen Bereich (z. B. bei verbundenen Unternehmen) zum nicht-öffentlichen Bereich.
Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände steigen um 1,5 Milliarden Euro
Die Gemeinden und Gemeindeverbände wiesen zum Ende des 1. Quartals 2021 einen Schuldenstand von 134,0 Milliarden Euro aus. Der Anstieg gegenüber dem Vorquartal betrug 1,1 % beziehungsweise 1,5 Milliarden Euro. Bis auf die Gemeinden und Gemeindeverbände im Saarland (-5,1 %), in Sachsen (-3,1 %), Thüringen (-0,3 %) und Nordrhein-Westfalen (-0,1 %) stiegen die Schulden auf kommunaler Ebene in allen anderen Ländern. Prozentual am stärksten waren die Anstiege dabei in Baden-Württemberg (+5,3 %), Schleswig-Holstein (+4,3 %) und Sachsen-Anhalt (+3,6 %).
Der Schuldenrückgang der saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände ist zum Großteil dadurch begründet, dass im Rahmen des Saarlandpaktes seit dem 1. Januar 2020 bis zum 31. März 2021 rund 500 Millionen Euro an kommunalen Kassenkrediten vom Land übernommen wurden. In Baden-Württemberg ist der Anstieg besonders auf eine Änderung des Berichtskreises zurückzuführen.
Gegenüber dem 1. Quartal 2020 war ein Anstieg bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden von 1,1 % (beziehungsweise 1,4 Milliarden Euro) zu verzeichnen.
Die Sozialversicherung wies zum Ende des 1. Quartals 2021 einen Schuldenstand in Höhe von 54 Millionen Euro aus.
Methodische Hinweise:
Die in der vierteljährlichen Schuldenstatistik nachgewiesenen Schuldenstände können von den haushaltsmäßigen Schuldenständen abweichen.
Die Verschuldung der Länder enthält auch die empfangenen Barsicherheiten aus Derivatge-schäften der Länderkernhaushalte (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen für das 1. Quartal 2021 in Höhe von 998,9 Millionen Euro, für das 4. Quartal 2020 in Höhe von 827,6 Millionen Euro).
Die Schulden der Kernhaushalte der Sozialversicherung wurden auf Basis des Ergebnisses der jährlichen Schuldenstatistik zum 31. Dezember 2019 mit 52 Millionen Euro fortgeschrieben.
Weitere methodische Hinweise und Daten, einschließlich der Erläuterungen zu Abweichungen der haushaltsrechtlichen Darstellung von der amtlichen Statistik, enthält die Fachserie 14 Reihe 5.2 "Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts", die unter www.destatis.de --> Themen --> Staat --> Öffentliche Finanzen --> Schulden, Finanzvermögen verfügbar ist. Wichtige Informationen sind im Qualitätsbericht der Fachserie zu finden.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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