Statistisches Bundesamt

Reallöhne im 2. Quartal 2024 um 3,1 % höher als im Vorjahresquartal

29.08.2024 – 08:00

WIESBADEN (ots)

  • Nominallöhne steigen im selben Zeitraum um 5,4 %
  • Anstieg der Nominallöhne von Geringverdienenden prozentual am stärksten

Die Nominallöhne in Deutschland waren im 2. Quartal 2024 um 5,4 % höher als im Vorjahresquartal. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 2,3 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lagen die Reallöhne damit im 2. Quartal 2024 um 3,1 % höher als im Vorjahresquartal. Mit diesem fünften Anstieg in Folge setzte sich der positive Trend der Reallohnentwicklung fort. In den Quartalen von Ende 2021 bis Anfang 2023 hatten die Beschäftigten noch durchschnittlich Reallohnverluste zu verzeichnen.

Die starke Steigerung der Nominallöhne und die im Vergleich schwächere Inflationsentwicklung führten im 2. Quartal 2024 erneut zu einem Reallohnwachstum. Maßgeblich für diese Entwicklung waren die Inflationsausgleichsprämie sowie die unter anderem in Tarifverträgen beschlossenen Lohnsteigerungen und Einmalzahlungen. Überdurchschnittliche Verdienststeigerungen waren entsprechend in den Wirtschaftsabschnitten "Energieversorgung" (+7,6 %), "Verkehr und Lagerei" (+6,8 %) und "Gesundheits- und Sozialwesen" festzustellen (+6,7 %).

Geringverdienende mit überdurchschnittlichem Nominallohngewinn

Betrachtet man die Vollzeitbeschäftigten nach ihrer Verdienstgrößenklasse, hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum von 7,6 % zum Vorjahreszeitraum die stärksten Verdienststeigerungen im 2. Quartal 2024. Die Verdienste der Vollzeitkräfte insgesamt stiegen um 5,7 %. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Vollzeitbeschäftigten (5. Quintil) betrug der Nominallohnanstieg ebenfalls 5,7 % und lag damit leicht über der Nominallohnentwicklung in der Gesamtwirtschaft.

Methodische Hinweise:

Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts miterfasst. Sie wird im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabefrei ist. Aus diesem Grund wird die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen im gleichen Umfang abgebildet.

Weitere Informationen:

Weitere Hintergrundinformationen und die Zeitreihen zu den Real- und Nominallöhnen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite "Reallöhne und Nettoverdienste" und in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 62361) verfügbar.

Neben den jährlichen und vierteljährlichen Verdienstindizes stehen ab sofort auch monatliche Verdienstindizes ab 2022 mit Veränderungsraten zum Vorjahresmonat ab 2023 in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 62361) bereit. Außerdem ist der monatliche Nominallohnindex nach Quintilen und Beschäftigungsart im Dashboard Deutschland (www.dashboard-deutschland.de) verfügbar. In diesem Datenportal bündelt das Statistische Bundesamt hochaktuelle Indikatoren der amtlichen Statistik und weiterer Datenanbieter zu den Themen Wirtschaft und Finanzen sowie Arbeitsmarkt, Bauen und Wohnen, Energie und Ukraine. Mit dem "Pulsmesser Wirtschaft" steht dort auch ein Tool zur Konjunkturbeobachtung in Echtzeit bereit.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
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