Statistisches Bundesamt

Arztpraxen 2022: 11,0 % höhere Aufwendungen als im Vorjahr

03.09.2024 – 08:00

WIESBADEN (ots)

  • Entwicklung der Aufwendungen 2022 gegenüber 2021: Arztpraxen +11,0 %, Zahnarztpraxen +7,1 %, psychotherapeutische Praxen +11,1 %
  • Rückgang der durchschnittlichen Reinerträge gegenüber dem Vorjahr bei Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutischen Praxen
  • Durchschnittlich arbeiten in Arztpraxen und Zahnarztpraxen rund 10 Personen, in psychotherapeutischen Praxen rund 2 Personen

Die Aufwendungen der Arztpraxen in Deutschland haben im Jahr 2022 um 11,0 % gegenüber dem Vorjahr zugenommen. In einem Umfeld stark gestiegener Verbraucherpreise - der Verbraucherpreisindex für Deutschland stieg im gleichen Zeitraum um 6,9 % - erhöhten sich die durchschnittlichen Aufwendungen je Arztpraxis im Jahr 2022 auf 466 000 Euro (2021: 420 000 Euro). Zu den Arztpraxen zählen Einzelpraxen, fachgleiche sowie fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften (BAG/Gemeinschaftspraxen) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), ausgenommen sind Zahnarztpraxen und psychotherapeutische Praxen.

Geringerer Reinertrag je Arztpraxis als im Vorjahr

Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis einschließlich fachübergreifender BAG und MVZ stiegen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 5,3 % auf 796 000 Euro (2021: 756 000 Euro) und damit weniger stark als die Aufwendungen. Dadurch sank der durchschnittliche Reinertrag je Praxis 2022 gegenüber 2021 um 1,5 % auf 331 000 Euro (2021: 336 000 Euro). Diese Durchschnittswerte sind stark von Praxen mit sehr hohen Einnahmen und Aufwendungen beeinflusst: So verzeichnete die Hälfte aller Arztpraxen Einnahmen bis 487 000 Euro und einen Reinertrag von höchstens 230 000 Euro (Medianwerte).

Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärztinnen und Ärzte gleichzusetzen. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der gesamten Praxis dar, berücksichtigt aber zum Beispiel nicht die Aufwendungen für Praxisübernahmen oder Aufwendungen für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaberinnen und -inhaber.

Durchschnittseinnahmen je Arztpraxis ohne Berücksichtigung von fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren geringer

Ohne die Berücksichtigung von fachübergreifenden BAG und MVZ lagen die Durchschnittseinnahmen je Arztpraxis 2022 bei 669 000 Euro (+2,0 % zum Vorjahr; 2021: 656 000 Euro). Die hier betrachteten Einzelpraxen und fachgleichen BAG sind mit durchschnittlich 8,5 tätigen Personen im Vergleich zu allen Arztpraxen einschließlich BAG und MVZ (rund 10 tätige Personen) kleiner. Der im Durchschnitt erzielte Reinertrag der Arztpraxen ohne BAG und MVZ belief sich auf 315 000 Euro je Praxis (-2,5 % zum Vorjahr; 2021: 323 000 Euro).

Reinerträge in Zahnarztpraxen und psychotherapeutischen Praxen ebenfalls gesunken

Wie in den Arztpraxen sanken auch in Zahnarztpraxen und psychotherapeutischen Praxen im Jahr 2022 die durchschnittlichen Reinerträge: In Zahnarztpraxen führten gegenüber dem Vorjahr nahezu unveränderte Durchschnittseinnahmen von 790 000 Euro je Praxis (2021: 791 000 Euro) und um 7,1 % höhere Aufwendungen zu einem Rückgang des Reinertrags je Praxis um 13,5 % auf 243 000 Euro (2021: 281 000 Euro).

Psychotherapeutische Praxen, die mit durchschnittlich rund 2 tätigen Personen deutlich kleiner sind als Arzt- oder Zahnarztpraxen mit rund 10 tätigen Personen, erzielten 2022 durchschnittlich Einnahmen von 128 000 Euro (+0,8 % zum Vorjahr; 2021: 127 000 Euro). Ihre Aufwendungen stiegen mit einem Plus von 11,1 % gegenüber dem Vorjahr deutlich, woraus sich ein um 3,3 % geringerer Reinertrag von 88 000 Euro je Praxis ergab (2021: 91 000 Euro).

Methodische Hinweise:

Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung. Die Erhebung wird bundesweit bei höchstens 7 % der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet.

Die hier genannten Ergebnisse der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich beziehen sich auf sogenannte Rechtliche Einheiten. Eine Rechtliche Einheit wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.

Die Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich ist seit dem Berichtsjahr 2021 auf eine jährliche Periodizität umgestellt. Dies ermöglichte für das Berichtsjahr 2022 erstmals einen direkten Vorjahresvergleich.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse bietet der Statistische Bericht "Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich". Ergebnisse in kompakter Form finden Sie in den Tabellen zu den Kostenstrukturdaten im medizinischen Bereich auf der Themenseite "Dienstleistungen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Weitere Informationen zur Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich enthalten die Erläuterungen zur Statistik und der Qualitätsbericht.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

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