Verkürzte Fristen zur vorgezogenen Neuwahl des Deutschen Bundestages
Wiesbaden (ots)
Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, sind nachdem der Bundespräsident am 21. Juli 2005 den 15. Deutschen Bundestag aufgelöst und als Wahltag für die Wahl des 16. Deutschen Bundestages den Sonntag, 18. September 2005, bestimmt hat im Bundeswahlgesetz (BWG) festgelegte Fristen und Termine des Wahlverfahrens durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern vom 21. Juli 2005 (BGBl. I S. 2179) abgekürzt worden. Danach gelten für die Wahl des 16. Deutschen Bundestages folgende Termine:
47. Tag (2. Aug. 2005) Letzter Tag für die Anzeige der Beteiligung an der Wahl beim Bundeswahlleiter durch Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren (§ 18 Abs. 2 Satz 1 BWG).
37. Tag (12. Aug. 2005) Letzter Tag für die für alle Wahlorgane verbindliche Feststellung durch den Bundeswahlausschuss und Verkündung durch den Bundeswahlleiter
- welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren
welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind (§ 18 Abs. 4 BWG).
34. Tag (15. Aug. 2005) Letzter Tag - bis 18 Uhr - für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge bei dem Kreiswahlleiter und der Landeslisten bei dem Landeswahlleiter (§ 19 BWG).
30. Tag (19. Aug. 2005) Entscheidung der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge (§ 26 Abs. 1 Satz 1 BWG)
der Landeswahlausschüsse über die Zulassung der Landeslisten (§ 28 Abs. 1 Satz 1 BWG).
24. Tag (25. Aug. 2005) Letzter Tag für die Entscheidung des Landeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlages (§ 26 Abs. 2 Satz 5 BWG)
des Bundeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste (§28 Abs. 2 Satz 5 BWG).
20. Tag (29. Aug. 2005)
1. Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung
der zugelassenen Kreiswahlvorschläge durch den Kreiswahlleiter (§ 26 Abs. 3 BWG)
der zugelassenen Landeslisten durch die Landeswahlleiter (§ 28 Abs. 3 BWG).
2. Letzter Tag - bis 18.00 Uhr - für die Abgabe der schriftlichen Erklärung über den Ausschluss von der Listenverbindung gegenüber dem Bundeswahlleiter (§ 29 Abs. 1 BWG).
16. Tag (2. Sept. 2005)
Letzter Tag für die Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Erklärungen über den Ausschluss von der Listenverbindung (§ 29 Abs. 2 Satz 1 BWG).
15. Tag (3. Sept. 2005) Letzter Tag für die Bekanntmachung des Bundeswahlleiters über die Landeslisten, die von einer Listenverbindung ausgeschlossen sind (§ 29 Abs. 3 BWG).
Weitere Auskünfte gibt: Heinz-Christoph Herbertz, Telefon: (0611) 75-2345, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
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