Wichtige Hinweise für Briefwähler zur Bundestagswahl 2005
Wiesbaden (ots)
Der Bundeswahlleiter empfiehlt den Briefwählern, die Hinweise in dem mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigten Merkblatt genau zu beachten, damit per Brief abgegebene Stimmen bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 auch gültig sind.
Besonders wichtig ist, dass der Wähler in den blauen Wahlumschlag nur den Stimmzettel legt und den blauen Wahlumschlag zuklebt.
Der blaue Wahlumschlag muss dann zusammen mit dem mit Ort und Datum sowie Unterschrift des Wählers versehenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden. Danach muss der Wähler den roten Wahlbriefumschlag zukleben und so rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag abgedruckt ist, übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am 18. September 2005 bis 18.00 Uhr eingeht.
Um einen rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes sicherzustellen, sollte dieser in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, den 15. September 2005) mit der Post abgeschickt werden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt als Wähler das Risiko, dass sein Wahlbrief die Wahlbehörden nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Briefwähler kann seinen Wahlbrief auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben; auch hier trägt der Wähler das Risiko des rechtzeitigen Zugangs.
Weitere Auskünfte gibt: Heinz Christoph Herbertz, Telefon: (0611) 75-2345, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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