Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
VÖB: Förderbanken im Einklang mit europäischem Beihilferecht
Berlin/München (ots)
Der Präsident des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Hans Dietmar Sauer, zeigte sich auf der Herbst-Pressekonferenz des Verbandes in München davon überzeugt, dass die Untersuchung der Europäischen Kommission zu Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei den öffentlich-rechtlichen Förderbanken Rechtsstruktur und Selbstverständnis dieser Institute unberührt lässt. Insbesondere sei diese Untersuchung nicht mit der im Zusammenhang mit den Sparkassen und Landesbanken aufgeworfenen Haftungsproblematik vergleichbar.
Die Förderbanken des Bundes und der Länder nähmen einen gesetzlich festgelegten öffentlichen Förderauftrag, z. B. in der regionalen Wirtschaftsförderung, wahr. Bund und Länder bedienten sich in Deutschland der öffentlich-rechtlichen Förderinstitute, um Daseinsvorsorge mit hohem Qualitätsstandard und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu leisten. Die Europäische Kommission wolle nun herausfinden, ob sich die Tätigkeit der Förderbanken auf den Wettbewerb auswirkt und inwiefern diese Institute beihilferechtliche Vorteile aus staatlichen Haftungsinstrumenten ziehen.
Die Durchführung staatlicher Förderprogramme durch hierauf spezialisierte Strukturbanken finde, so Sauer, außerhalb des kreditwirtschaftlichen Wettbewerbs statt und kollidiere daher nicht mit europäischen Beihilfevorschriften. Die Förderinstitute verhielten sich wettbewerbsneutral. Sie träten insbesondere nicht als Wettbewerber der Hausbanken der Fördermittelempfänger auf, sondern arbeiteten mit diesen zusammen. Da die Fördermittelempfänger ihre Hausbank selbst wählen, kämen auch ausländische Banken als Hausbanken in Betracht.
Die Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung der Landesbanken und Sparkassen wurde Mitte Juli 2001 beigelegt. Beide Haftungsinstrumente werden bis Mitte 2005 abgeschafft bzw. entsprechend den wettbewerbsrechtlichen Vorstellungen der Kommission umgestaltet.
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