Deutsche BP AG zu den Kartellamtsentscheidungen
Hamburg (ots)
Es freut uns, dass wir alle Bedenken des Bundeskartellamts nun ausräumen konnten und dass es heute sein Verfahren zum Zusammenschluß von BP und Veba Oel hinsichtlich des Ölgeschäfts in Deutschland abgeschlossen hat. Die Entscheidung ist, wie angesichts der gegen diese Zusammenschlüsse in der ursprünglichen Form erhobenen Bedenken zu erwarten war, mit Auflagen versehen worden:
- BP verpflichtet sich, BP und Aral-Straßentankstellen mit einem Absatzvolumen, das insgesamt einem Marktanteil von 4% entspricht, an Dritte zu veräußern (Grundlage: Absatzvolumen 2000).
- BP verpflichtet sich, insgesamt 45% der Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH zu verkaufen.
- BP verpflichtet sich, am Flughafen Frankfurt für eine Anzahl von Jahren eine bestimmte Menge Kraftstoff zu näher festgelegten Konditionen an Dritte zu veräußern.
Da diese Entscheidung so kurz vor den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel erfolgt ist und das Bundeskartellamt ohnehin erst kürzlich die Frist für die Prüfung der das Gasgeschäft betreffenden Teile des Joint Ventures verlängert hat, sind wir mit E.ON übereingekommen, das Neue Jahr abzuwarten und erst dann einen detaillierten Zeitplan für unser weiteres Vorgehen abzustimmen.
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