Mit Sonderkündigungsrecht auch nach dem 30. November noch die Kfz-Versicherung wechseln
Köln (ots)
Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, muss seinen Vertrag in der Regel bis zum 30. November kündigen, damit am 1. Januar des Folgejahres ein neuer Versicherungsvertrag beginnen kann. Ist diese Frist abgelaufen, kommt die nächste Chance grundsätzlich erst ein Jahr später. Doch aufgepasst: Ein paar Ausnahmen gibt es. Zum Beispiel bei einem Fahrzeugwechsel besteht die Möglichkeit, sich eine neue Versicherung zu suchen. Nach einem Schaden können beide Seiten - Kunde oder Versicherung - den Vertrag kündigen. Doch das ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll, denn kündigt der Versicherungsnehmer, erhält er die bereits gezahlte Prämie nicht zurück. In diesem Fall ist es ratsam, bis zum nächsten regulären Kündigungstermin zu warten.
Hat die Versicherung den Beitrag erhöht, gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. "Dann gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat", erklärt Thomas Jaeckel von der AXA Versicherung. Sie beginnt mit dem Tag, an dem die Mitteilung über die Beitragserhöhung eingegangen ist. Innerhalb dieses Monats sollte man sich eine neue Versicherung suchen.
Bei der Auswahl des richtigen Angebots kommt es allerdings nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung an. Denn nicht alle Versicherungen bieten dieselben Inhalte an. Versicherungsvergleiche in der Fachpresse, Tarifrechner im Internet (zum Beispiel www.AXA.de) und natürlich auch der Versicherungsvermittler helfen bei der Wahl der richtigen Police.
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