CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Integrationsgesetz: Keine Zweifel an Vereinbarkeit mit der Verfassung

28.10.2019 – 15:07

München (ots)

Das Bayrische Integrationsgesetz auf dem Prüfstand: Morgen beschäftigt sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit der Frage, ob das Gesetz, das nach 20-stündiger Debatte mit der Mehrheit der CSU-Fraktion im Dezember 2016 verabschiedet wurde, verfassungskonform ist. Dagegen geklagt hatten die Fraktionen von SPD und Grüne. In der Klageerwiderung stellt die CSU-Fraktion klar, dass sie keinerlei Anhaltspunkte dafür sieht, dass das Gesetz im Widerspruch zur Bayerischen Verfassung steht. Auch die Gesetzgebungskompetenz ist nach Ansicht der Fraktion in vollem Umfang gegeben.

Dazu Tobias Reiß, parlamentarischer Geschäftsführer und Prozessbevollmächtigter der CSU-Fraktion:

"Das 2016 im Landtag beschlossene Bayerische Integrationsgesetz ist wichtig, weil es der Integration eine Richtung gibt. Die Menschen in Bayern erwarteten im Zuge der Flüchtlingskrise zu Recht von uns, dass wir die entscheidenden Weichen für ein gutes gesellschaftliches Miteinander stellen."

"Wir stehen mit dem Integrationsgesetz zu unserer doppelten Verantwortung: Für die humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen und für die von diesen eingeforderte Achtung unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung."

"Integration ist keine Einbahnstraße. Wir verfolgen den Ansatz: Fördern und Fordern. Konkret heißt das, wir unterstützen Flüchtlinge und Migranten insbesondere mit Sprachkursen sowie einem umfassenden Maßnahmenpaket, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. So haben wir gemeinsam mit der Bayerischen Wirtschaft bis Ende 2018 fast 220.000 Geflüchtete in Ausbildung oder Beschäftigung gebracht. Gleichzeitig erwarten wir jedoch, dass alle, die bei uns leben wollen, unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung achten und mittragen und damit unsere Leitkultur akzeptieren."

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