Der Tipp zur Baufinanzierung
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Stichwort "Arbeitnehmer-Sparzulage"
Bausparen mit dem eigenen Chef
24.08.2004 – 11:00
Bonn (ots)
Nach dem Vermögensbildungsgesetz können Arbeitnehmer oder Auszubildende pro Jahr bis zu 470 Euro ihres Lohns oder Gehalts auf einen Bausparvertrag als "Vermögenswirksame Leistung" einzahlen lassen. Voraussetzung: Die Überweisung erfolgt direkt durch den Arbeitgeber. Auf diese Summe zahlt der Staat 9 Prozent Prämie, die so genannte Arbeitnehmer-Sparzulage. Voraussetzung für die Prämie: Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Bausparers beträgt nicht mehr als 17.900 Euro (Alleinstehender) bzw. 35.800 Euro (Ehegatten). Das Finanzamt setzt die Arbeitnehmer-Sparzulage fest und zahlt sie nach einer siebenjährigen Bindungsfrist aus. Das heißt: Das Guthaben muss inklusive Zulage sieben Jahre liegen. Ausnahme: Der Bausparer kann eine "wohnwirtschaftliche Verwendung" des Geldes nachweisen, er ist mindestens ein Jahr arbeitslos oder er stirbt vor Ende der Frist. Tipp: Anrecht auf die Arbeitnehmer-Sparzulage hat auch ein Auszubildender.
Verantwortlich: Rolf Bauer (Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle) Quelle: PSD-Banken (www.psd-bank.de)
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