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Stichwort: Sondertilgung
Bonn (ots)
Schneller schuldenfrei: So beschleunigt ein unerwarteter Geldsegen den Weg zum eigenen Haus
Eine Erbschaft, ein Lottogewinn oder ein großzügiges Geschenk: Wer im Laufe seiner Baufinanzierung plötzlich Geld übrig hat, kann das für so genannte Sondertilgungen nutzen. Das sind Zahlungen, die über die vereinbarte Kredittilgungsrate hinausgehen.
Bei Bauspardarlehen sind Sondertilgungen in der Regel ohne Extra-Vereinbarungen möglich. Darlehen mit variabler Verzinsung sind ohnehin innerhalb einer vierteljährlichen Kündigungsfrist rückzahlbar. Bei Darlehen mit Zinsbindungsdauer dagegen müssen Sondertilgungen innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich vereinbart werden. Übliche Klauseln sehen vor, dass der Kreditnehmer pro Jahr rund fünf Prozent des Kreditbetrags außerplanmäßig tilgen darf. Manche Anbieter verlangen für Sondertilgungsvereinbarungen allerdings Zinsaufschläge. Grundsätzlich gilt: Je großzügiger das Sondertilgungsrecht, desto teurer wird der Kredit.
Läuft das Darlehen länger als zehn Jahre, kann der Kreditnehmer ohnehin eine gesetzliche Sonderkündigung in Anspruch nehmen. Dann darf er Teile des Kredits oder auch den gesamten Darlehensbetrag vorzeitig zurückzahlen.
Tipp: So lange es die jährlich vom Staat ausgezahlte Eigenheimzulage noch gibt, sollten Baufinanzierer sie für Sondertilgungen nutzen! Hierdurch lässt sich die Restschuld verringern und die Laufzeit verkürzen. Wird die staatliche Förderung stattdessen von Beginn an bei den monatlichen Tilgungsraten einkalkuliert, droht nach Ablauf der Förderungsdauer von acht Jahren ein böses Erwachen aufgrund plötzlich höherer Raten.
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