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Hahn Rechtsanwälte verklagt Commerzbank AG: Falschberatung beim Morgan Stanley P2 Value

22.01.2010 – 14:19

Hamburg (ots)

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat für eine Mandantin eine Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Dabei wird die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG wegen Falschberatung verklagt. Grund ist eine fehlerhafte Anlageempfehlung zum Erwerb von Anteilen an dem offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value.

Der Fall: Die Klägerin wollte einen Anlagebetrag von 300.000 Euro wegen eines geplanten Immobilienerwerbs für etwa ein bis zwei Jahre sicher und risikolos anlegen. Der Mitarbeiter der Dresdner Bank hatte ihr daraufhin im Mai 2008 den Erwerb von Anteilen des Morgan Stanley P2 Values empfohlen. Anwalt Peter Hahn kritisiert, dass die Klägerin weder anleger- noch objektgerecht beraten worden ist. Diese war weder der vereinfachte noch der ausführliche Verkaufsprospekt von der Dresdner Bank angeboten worden. Darüber hinaus hat die Bank die Anlegerin nicht über erhaltene Kick-Back-Zahlungen aus dem Ausgabeaufschlag aufgeklärt.

Der P2 Value gehört in Deutschland zu den größeren offenen Immobilienfonds mit einem Volumen von 1,4 Milliarden Euro. Bereits am 30. Oktober 2008 war es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile des Fonds gekommen. Am 21. Februar 2009 hatte der P2 Value die Aussetzung des Verkaufs von Fondsanteilen für weitere zwölf Monate verlängert. Am 24. Juli 2009 hat ein unabhängiger Sachverständigenausschuss die Immobilien des P2 Value um 231 Millionen Euro oder 10,4 Prozent abgewertet. Die Abwertung entspricht rund 13,9 Prozent des Fondsvermögens. Aktuell werden die Fondsanteile nur noch auf dem Drittmarkt gehandelt und zwar zu einem Kurs von 43,50 Euro pro Anteil.

"Wir befürchten, dass die Falschberatung durch eine Bank in Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds kein Einzelfall ist, sondern, dass tausende Anleger betroffen sind", sagt Rechtsanwalt Peter Hahn. In der Regel seien Anteile offener Immobilienfonds als sicher und risikolos verkauft worden. Bundesdeutsche Anleger hätten etwa 87 Milliarden Euro in offenen Immobilienfonds angelegt. Bei 15 von 37 offenen Immobilienfonds würden die Anteilswerte heute niedriger gehandelt als zu Beginn des Jahrhunderts. Bei vier offenen Immobilienfonds sei der Handel immer noch ausgesetzt.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 200/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. In monatlichem Turnus führt hrp Beratungstage in Stuttgart und Berlin durch.

Kanzleikontakt:

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Am Kaiserkai 10
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E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
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