Kartellamt und Bundesnetzagentur wachen über den Wettbewerb im Energiemarkt EUROFORUM-Konferenz: "Energiekartellrecht aktuell" 5. September 2005, Düsseldorf und 4. Oktober 2005, Berlin
Düsseldorf (ots)
Düsseldorf, August 2005. Mit der Verabschiedung des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Startschuss für eine neue Form der Wettbewerbskontrolle im Energiemarkt gefallen. Die Instrumente der Kontrolle sind die Aufsicht der Bundesnetzagentur über die Netznutzungsentgelte sowie die Pflicht der integrierten Versorger, eine strenge organisatorische Trennung ihrer Geschäftsbereiche Netz und Vertrieb einzuhalten. Das EnWG schafft zwar durch die Trennung des Monopolbereiches Netz vom Vertrieb eine wesentliche Voraussetzung für mehr Wettbewerb, beklagt wird aber weiter die oligopolistische Struktur im Stromsektor und die langfristigen Lieferverträge im Gasmarkt. "Hier muss weiterhin die Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamtes greifen", stellte dazu der Präsident des Bundeskartellamtes, Dr. Ulf Böge, fest.
Die EUROFORUM-Konferenz "Energiekartellrecht aktuell" (5. September 2005, Düsseldorf und 4. Oktober 2005, Berlin) stellt die Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Kartellrechts vom Energiewirtschaftsgesetz vor. Fragen der Missbrauchskontrolle und -aufsicht sowie der Fusionskontrolle werden ebenso aufgegriffen wie Änderungen bei der Netzentgeltregulierung durch die Bundesnetzagentur und die weitere Prüfung von Energielieferverträgen durch das Bundeskartellamt.
Als Vertreterin des Bundeskartellamtes spricht Silke Hossenfelder über die Aufgabenbereiche ihres Amtes nach der Regulierung im Energiemarkt und geht unter anderem auf aktuelle Verfahren wegen überhöhter Strom- und Erdgaspreise ein. Kevin Canty von der Bundesnetzagentur zeigt die Änderungen bei der Netzentgeltregulierung im Vergleich zur bisherigen kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf und erläutert die Befugnisse der Agentur. Einen Überblick über die kartellrechtlich erfassten energiewirtschaftlichen Sachverhalte und über die Aufgabenbereiche der Bundesnetzagentur gibt Dr. Boris Scholtka (KERMEL & SCHOLTKA). Vor dem Hintergrund der Kritik des Bundeskartellamtes erläutert Dr. Markus Litpher (RWE AG) die Wirksamkeit von Energielieferverträgen. Dr. Mario Pohlmann (E.ON Energie AG) greift das Thema Fusionskontrolle auf. Die Befugnisse des Bundeskartellamtes und den Umgang mit Anfragen des Kartellamtes stellt Marc Baltus (HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK) vor.
Das vollständige Programm finden Sie unter: http://www.euroforum.de/pr-energiekartellrecht
Pressemitteilung im Internet: www.euroforum.de/presse/energiekartellrecht
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