eco - Verband der Internetwirtschaft e. V.

Das eco forum fordert: Wer einen Überwachungsstaat will, soll ihn auch selbst bezahlen!

31.05.2002 – 17:07

Köln (ots)

Der Bundesrat hat heute mit großer Mehrheit im Rahmen
einer Gesetzesinitiative die primär zur Bekämpfung des sexuellen
Missbrauches von Kindern gelten soll, Änderungen zum
Telekommunikationsrecht verabschiedet, die tiefe Eingriffe in das
grundrechtliche verbriefte Fernmeldegeheimnis nach sich zieht. Die
vorgeschlagenen Änderungen sind für die IT- und
Telekommunikations-Branche wirtschaftlich untragbar.
"Hier wird durch die Hintertür mal wieder versucht, rechtliche
Fakten zu schaffen, die wirtschaftlich nicht vertretbar sind. Solange
von der Industrie verlangt wird auf eigene Kosten, irreale Wünsche
der Strafverfolgungsbehörden zu befriedigen, werden wir uns wehren.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich selbst die horrenden Kosten
der TK-Überwachung zu übernehmen ! Wer einen Überwachungsstaat will,
soll ihn auch selbst bezahlen!" verlangt Harald A. Summa,
Geschäftsführer von eco. "Die Abwälzung der Kosten für die
Überwachung auf die TK Unternehmen ist für die Industrie untragbar.
In keinem anderen Land wird die Wirtschaft derart mit Kosten
belastet".
Aufgrund der schlechten Marktsituation und der massiv gefallenen
Aktienkurse, befindet sich die Telekommunikationsbranche derzeit in
einer verschärften Wettbewerbssituation, bei dem sich manches
international agierende Unternehmen die Frage nach der Schließung von
Standorten ernsthaft stellen muss. In einer solch kritischen
wirtschaftlichen Situation den Unternehmen weitere unverhältnismäßige
Auflagen zu machen, erhöht die Gefahr, dass zunehmend Entscheidungen
gegen den Standort Deutschland getroffen werden. Deutschland riskiert
damit unnötig den Verlust von mehreren tausend Arbeitsplätzen.
"Es ist für uns völlig unverständlich wie diese Forderungen im
Bundesrat von Bundesländern unterstützt werden, die starke
IT-Standorte sind und tausenden Menschen Arbeitsplätze bieten. Die
Wirtschaftspolitiker scheinen nicht zu den Vorschlägen im Bundesrat
gefragt worden zu sein.", so Harald A. Summa weiter. Zur Effizienz
von Telekommunikations-Überwachung gibt es keinerlei wissenschaftlich
belegte Aussagen.
Das vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Gutachten zur 
"Evaluation der Eingriffsbefugnisse des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung der Strafverfolgungsbehörden", welches die äußerst
wichtige Frage des Zweck-Mittel-Aufwandes für die Industrie klären
soll und schon Mitte 2001 fertig gestellt sein sollte, ist bis heute
nicht fertig. Ein Grund hierfür ist auch die mangelhafte Kooperation
der Länder. Diese müssen ihre Statistiken und Zahlen liefern.
"Es ist ein Irrglaube, allein durch eine massive
Telekommunikation-Überwachung zu einer höheren Erfolgsquote bei der
Aufklärung von Verbrechen zu gelangen. Die Länder müssen ihre
Strafverfolgungsbehörden besser ausbilden und ausrüsten.", sagt
Harald A. Summa.
Eco bietet immer wieder Unterstützung an, um die Ermittlungen für
die Unternehmen und die ermittelnden Behörden erträglich zu
gestalten. Zuletzt hat eco dieses Thema im Februar diesen Jahres im
Rahmen einen Workshop "Internet Service Provider im Spannungsfeld
zwischen Strafverfolgung und Datenschutz" mit
Strafverfolgungsbehörden diskutiert.
Internet Service Provider müssen bei ihrer Tätigkeit zwei sich
widersprechende Forderungen des Staates erfüllen - einerseits der
nach Überwachung des Telekommunikationsverkehrs und andererseits der
Einhaltung des Datenschutzes. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die
Telekommunikationsunternehmen zwei sich diametral gegenüberstehender
Verpflichtungen ausgesetzt sind. Eine weitere Schwierigkeit besteht
darin, dass die Berechtigten Stellen keinen Einblick in die
technische Infrastruktur der Internet Service Provider haben und
ihnen dadurch das technische Verständnis für die von den Internet
Service Providern erbrachten Dienstleistungen fehlt. Daher werden von
den Berechtigten oftmals Daten angefordert, zu deren Übermittlung die
Internet Service Provider gar nicht in der Lage sind. Diese
Anforderungen stellen die Telekommunikationsunternehmen vor
erhebliche Probleme bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen
Verpflichtungen.
Eco hat immer wieder angeregt, eine Arbeitsgruppe auf Seiten der
Ermittlungsbehörden zu initiieren, die Fragen des einheitlichen
Vorgehens, einheitlicher Formulare etc. erarbeitet und den
ermittelnden Behörden zur Verfügung stellt. Dies würde die Arbeit auf
beiden Seiten vereinfachen.  "Auch die Ermittlungsbehörden müssen
sich an Gesetze halten", so Harald A. Summa. "Es darf nicht sein,
dass sie beispielsweise telephonisch verlangen, Daten zu sichern,
aber hierfür keine Anordnung liefern. Solange diese teilweise
chaotischen Verhältnisse in der Praxis nicht angegangen werden und es
keine Konzepte gibt, was mit diesen Daten bezweckt wird, bezweifeln
wir, dass eine höhere Effizienz der Strafverfolgung erreicht werden
kann."
eco Electronic Commerce Forum e.V. (www.eco.de) ist der Verband
der Internetwirtschaft in Deutschland. Ziel ist es, die Nutzung des
Internet zum Wohle der Verbraucher und der Wirtschaft voranzutreiben
und dabei die Entwicklung des Internet in Bezug auf
gesellschaftliche, wirtschaftliche, politische und technische
Auswirkungen in die richtigen Bahnen zu lenken. Dadurch will der
eco-Verband auch den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und die
damit eng verbundene Arbeitsmarktsituation verbessern.
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