Bundesagentur für Arbeit (BA)

Liebe, Luft und Lauflernschuhe - Für ca. 9 Millionen Kinder zahlt die Familienkasse Kindergeld und Kinderzuschlag

17.09.2008 – 11:01

Nürnberg (ots)

Deutscher Weltkindertag am 20.09.2008
Kinder brauchen vor allem Liebe. Aber nicht nur - sie brauchen 
auch Schuhe, Wassermalkästen, Ritterburgen, Mäntel, Fahrkarten und 
vieles, vieles mehr. Für all diese Ausgaben, die auf Eltern 
unweigerlich zukommen, zahlt die Familienkasse der Bundesagentur für 
Arbeit seit 1961 im Auftrag des Bundes das Kindergeld. In manchen 
Fällen gewährt der Staat zusätzlich zum Kindergeld auch noch den so 
genannten Kinderzuschlag.
Wann gibt es Kindergeld?
Kindergeld gibt es für folgende Kinder:
- Kinder bis 18 Jahren
- Kinder in (Berufs-)Ausbildung oder ohne Ausbildungsplatz bis 25 
Jahre
- arbeitslose und Arbeit suchende Kinder bis 21 Jahre
- behinderte Kinder
Bedingung bei Kindern über 18 Jahre: Das Jahreseinkommen des 
Kindes liegt unter dem Existenzminimum von 7680 Euro.
Wann gibt es Kinderzuschlag?
Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für unverheiratete Kinder 
unter 25 Jahre, die in ihrem Haushalt leben, wenn
- für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,
- die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze 
(bei Elternpaaren in Höhe von 900 Euro und bei Alleinerziehenden in 
Höhe von 600 Euro) erreichen,
- das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die 
Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und
- der Bedarf der Familie durch Zahlung von Kinderzuschlag und ggf. 
Wohngeld gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 
II/ Sozialgeld besteht.
Der Kinderzuschlag beträgt für jedes zu berücksichtigende Kind 
jeweils bis zu 140 Euro monatlich.
Ausgaben der Familienkassen
Im Jahr 2007 zahlten die Familienkassen fast 30 Milliarden Euro 
Kindergeld und Kinderzuschlag an Eltern und Alleinerziehende aus. 
Davon profitierten rund 9 Millionen Kinder und deren Eltern, zusammen
mehr als 15 Millionen Menschen.
Sicher decken Kindergeld und Kinderzuschlag bei weitem nicht die 
Kosten, die den Eltern durch ein Kind entstehen. Trotzdem sind sie 
eine willkommene und spürbare finanzielle Unterstützung. Die 
Statistik weiß, dass der Lebensstandard von Paaren mit Kindern um 
einiges niedriger ist, als der von Paaren, die keine Kinder haben. 
Kein Wunder - muss doch hier das Einkommen durch mehr 
Familienmitglieder geteilt werden.
Haben Sie Fragen zur Arbeit der Familienkasse, zu Kindergeld oder 
Kinderzuschlag? Rufen Sie uns an unter Tel. 0911-1792218 oder senden 
Sie uns eine E-Mail an die Adresse  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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