EANS-Hauptversammlung: STRABAG SE
Ergebnisse zur Hauptversammlung
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STRABAG SE Villach, FN 88983 h ISIN AT000000STR1
Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG sowie eines Ermächtigungsbeschlusses zu ihrer Veräußerung (gemäß § 2 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002, Bundesgesetzblatt II 2002/112)
Die 7. ordentliche Hauptversammlung der STRABAG SE vom 10.06.2011 hat zu TOP 7 der Tagesordnung folgende Beschlüsse gefasst:
Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Aus-maß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungs-dauer von 13 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 1,-- je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 34,-- je Aktie zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der STRABAG SE beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.
Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des Wieder-kaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungs-bedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Gleichzeitig hat die Hauptversammlung die bestehende Ermächtigung zum zweckfreien Rückerwerb eigener Aktien gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2010 widerrufen.
Wien, 10. Juni 2011 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
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Rückfragehinweis:
STRABAG SE
Diana Klein, CFA
Head of Corporate Communications
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ISIN: AT000000STR1
WKN:
Index: WBI, ATX Prime, ATX, SATX
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