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Hohe Verbindlichkeit von Patientenverfügungen

Freiburg (ots)

Der Bundesgerichtshof bestätigte nach fast vierjährigem Prozess:
Keine Zwangsernährung durch Pflegeheim gegen die Patientenverfügung.
Im Fall des Kiefersfeldener Komapatienten Peter K. ist die
letztinstanzliche Entscheidung über ein Jahr nach dem Tod des
Patienten gefallen. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Beschluss vom
8. Juni 2005 (XII ZR 177/03), dass die Zwangsernährung gegen den
Willen des Patienten rechtswidrig war. Der mit der Klage begehrte
Anspruch des Wachkomapatienten auf Unterlassung der künstlichen
Lebensverlängerung über eine Magensonde wurde bestätigt.
Damit wird eine Wende in der Situation von Menschen eingeläutet,
die per Patientenverfügung die künstliche Lebensverlängerung verboten
haben, die sie für sich als menschenunwürdig betrachten. Sie alle
haben nun ein klagbares Recht, dass sie sterben dürfen.
Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht,
jeder sollte von seinem Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch machen.
Im Rudolf Haufe Verlag ist ein Ratgeber erschienen, der mit vielen
Mustern und Formulierungsvorschlägen hilft, seinen Willen
rechtssicher und verständlich zum Ausdruck zu bringen. Welche
Behandlungsarten sind gewünscht und erlaubt, welche Operationen
werden abgelehnt, wie sollen sich Ärzte und Angehörige im Falle eines
Wachkomas verhalten?
Das Buch mit dem Titel "Die Vorsorgemappe" ist in zwei Teile
gegliedert: Im Erläuterungsteil findet der Leser ausführliche
Informationen zu allen Fragen, die Verfügungen, Vollmachten und
Testamente betreffen. Der Musterteil liefert zahlreiche Vorlagen.
Alle Dokumente sind auch auf der beiliegenden CD-ROM zu finden und
können auf die eigenen Bedürfnisse angepasst und ausgedruckt werden.
Dem Leser wird so die Erstellung einer Patientenverfügung denkbar
leicht gemacht.
Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Entlastung der
nächsten Angehörigen, ist eine umfassende Vorsorge für den Ernstfall
sinnvoll: Man erleichtert den Familienangehörigen schwierige
Entscheidungen und Diskussionen, wenn der eigene Wille schwarz auf
weiß vorliegt. Der Haufe Ratgeber hält auch Hinweise zu
Testamentsgestaltung, Erbschaftssteuer und Vermögensübersichten
bereit.
"Die Vorsorgemappe"
   Von Michael Bonefeld
   Buch mit CD-ROM, 176 Seiten, 19,80 Euro
   Neuerscheinung 2005
   Rudolf Haufe Verlag, Freiburg im Breisgau
   ISBN 3-448-06551-X
   Bestell-Nr. 02012-0001

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel.: 0761-3683-940 oder -464, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

Original-Content von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

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