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Neues Urheberrecht: Dem IT-Handel droht eine Kostenlawine

München (ots)

Seit 1. Januar 2008 sind Festplatten, Blu-ray- und
HD-DVD-Rohlinge, Speicherkarten sowie USB-Sticks vergütungspflichtig 
/ Hersteller, Distributoren und Händler von der Neuregelung betroffen
/ Rückstellungen dringend erforderlich
Durch die seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene 
Reform des Urheberrechtsgesetzes droht dem IT-Handel eine 
Kostenlawine. Denn vielen Fachhändlern und Systemhäusern ist noch 
weitgehend unbekannt, dass insbesondere externe und eingebaute 
Festplatten, Blu-ray- und HD-DVD-Rohlinge, Speicherkarten sowie 
USB-Sticks in den Kreis vergütungspflichtiger Produkte aufgenommen 
wurden. Das berichtet die IT-Handelszeitschrift ChannelPartner in 
ihrer aktuellen Ausgabe (9/2008, www.channelpartner.de). Die 
Vergütungen sind künftig zwischen der Zentralstelle für private 
Überspielungsrechte (ZPÜ) und den Verwertungsgesellschaften auf der 
einen Seite und den Verbänden der Hersteller und Importeure auf der 
anderen Seite auszuarbeiten. Zurzeit werden noch entsprechende 
Verhandlungen geführt.
"Solange die Höhe der Vergütungen für die Geräte und 
Speichermedien noch nicht feststeht, sollten Hersteller, 
Distributoren und Händler unbedingt prüfen, inwieweit Rückstellungen 
gebildet werden müssen", erklärt der IT-Rechtsexperte Thomas Feil 
gegenüber ChannelPartner. Bei einer Missachtung des 
Urheberrechtsgesetzes müssen die Betroffenen mit entsprechenden 
Sanktionen rechnen. So sieht die Neuregelung unter anderem einen 
doppelten Vergütungssatz vor, wenn der zur Zahlung Verpflichtete 
seiner Auskunftspflicht nicht oder nur unvollständig nachkommt.
Für Händler und Systemhäuser kann die Vergütungspflicht jedoch 
unter bestimmten Umständen entfallen. ChannelPartner rät den 
Betroffenen, sich kurzfristig mit ihren Zulieferern in Verbindung zu 
setzen, um den Sachverhalt zu klären. Wer jedoch bei seinen 
Herstellern oder Importeuren nicht die entsprechende Sicherheit 
hinsichtlich der Vergütungspflicht erhält, sollte zur Vermeidung von 
Vergütungspflichten unbedingt jeweils zum 10. Januar und zum 10. Juli
für das vorangegangene Kalenderjahr schriftlich der ZPÜ die 
notwendigen Daten mitteilen. Offizielle Formulare und weitergehende 
Informationen finden Händler auf den Internetseiten der GEMA.
Hinweis für die Redaktionen: Der komplette Beitrag steht Online 
unter http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/ zur 
Verfügung.

Pressekontakt:

Marzena Fiok, Redaktion ChannelPartner,
Tel. 089/360 86-361, E-Mail: mfiok@channelpartner.de

Original-Content von: IDG ChannelPartner, übermittelt durch news aktuell

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