EANS-Adhoc: Oberbank AG
Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien - Wirksamkeit
-------------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen/Oberbank AG/Vorzugsaktie/Umwandlung 30.10.2020 Linz - Mit Bezug auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 9. Juni 2020 gibt die Oberbank AG bekannt, dass mit Eintragung der Satzungsänderung in § 4 der Satzung der Oberbank AG im Firmenbuch voraussichtlich am 7. November 2020 die Umwandlung sämtlicher bestehender Vorzugs-Stückaktien mit der ISIN AT0000625132 in Stamm- Stückaktien der Oberbank AG im Verhältnis 1:1 wirksam wird. Die Umwandlung resultiert aus dem satzungsändernden Hauptversammlungsbeschluss der Oberbank-Aktionäre vom 20. Mai 2020 und dem in der Versammlung der Vorzugsaktionäre vom 9. Juni 2020 gefassten zustimmenden Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre. Durch die Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien erlischt das damit verbundene Recht auf eine nachzuzahlende Mindestdividende (Vorzug). Dafür erlangen die Aktien Stimmrechte. Voraussichtlich ab dem 9. November 2020 notieren daher die Vorzugs-Stückaktien nicht mehr als Vorzugs-Stückaktien mit der ISIN AT0000625132 an der Wiener Börse, sondern als Stamm-Stückaktien der Oberbank AG am geregelten Markt der Wiener Börse unter der ISIN AT0000A2HAY1 neben den bereits unter der ISIN AT0000625108 notierenden Stamm-Stückaktien der Oberbank AG. Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2020 werden die beiden notierenden Stamm-Stückaktien zu einer Notierung unter der ISIN AT0000625108 zusammengefügt. Rückfragehinweis: Oberbank AG, Abteilung Sekretariat Mag. Gerald Straka, Tel. 0043 / 732 / 7802 - 37221 gerald.straka@oberbank.at Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
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