HUK-COBURG

Tipps für den Alltag
Eigenheimzulage - einmal mehr

30.08.2000 – 08:00

Coburg (ots)

Den Kauf oder Bau einer Immobilie fördert der Staat
mit der Eigenheimzulage. Die Faustregel: Jede Person kann die Zulage
einmal im Leben für ein selbstgenutztes Objekt beantragen. Doch keine
Regel ohne Ausnahme: Wie die aussieht, erläutert die
HUK-COBURG-Bausparkasse.
Die Eigenheimzulage fließt acht Jahre lang. Wer sich nach
beispielsweise drei Jahren entscheidet, die geförderte Immobilie zu
vermieten oder zu verkaufen, kann die verbleibenden fünf Jahre auf
ein Folgeobjekt übertragen. Übrigens muss man nicht sofort wieder
eine Immobilie erwerben, die restliche Förderung kann auch zu einem
späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden.
Ehegatten können die Eigenheimzulage ohnehin zwei Mal nutzen. Das
heißt: Verkauft oder vermietet man nach acht Jahren die Immobilie und
kauft oder baut erneut, fließt die staatliche Förderung wiederum acht
Jahre lang.  Einem  Ehepaar steht die Prämie auch dann zu, wenn es
das erstmals geförderte Objekt weiterhin selber bewohnt und eine
Immobilie erwirbt, die ihr Kind mietfrei bewohnt.
Ist der Förderzeitraum abgelaufen, kann  ein Ehepaar selbst für
dasselbe Objekt zum zweiten Mal Eigenheimförderung beantragen.
Voraussetzung: Es erweitert sein Haus und schafft zusätzlichen
Wohnraum, zum beim Beispiel durch den Ausbau einer Einliegerwohnung.
Im Falle einer Scheidung muss man aufpassen, damit das  nochmalige
Recht auf Eigenheimzulage erhalten bleibt. Darum sollte vor der
Scheidung feststehen, wer seinen Eigentumsanteil überschreibt. Damit
wird sichergestellt, dass der Übertragende die Zulage später für sich
selber beantragen kann.
Eigenheimzulage  -  für wen?
Ob man die Zulage bekommt, hängt vom Einkommen ab: Der
Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr der Antragstellung und dem
vorausgehenden darf bei Ledigen 160.000 DM und bei Verheirateten
320.000 DM nicht übersteigen. Pro Kind erweitert sich im
Bemessungszeitraum die Einkommensgrenze um 60.000 DM.
Das Einkommen wird einmalig zu Beginn der Förderung  überprüft.
Überschreitet man zu diesem Zeitpunkt die Einkommensgrenzen, liegt
während der folgenden acht Jahre jedoch irgend wann darunter, lässt
sich die Förderung für die verbleibende Zeit beantragen.
Die Eigenheimzulage beläuft sich bei Neubauten auf fünf Prozent
der Herstellungs- und Anschaffungskosten, maximal jedoch auf 5.000 DM
pro Jahr. Als Neubau gelten Haus oder Wohnung, wenn sie bis zum Ende
des zweiten Jahres, das auf das Jahr der Fertigstellung folgt,
angeschafft werden. Bei einer Gebrauchtimmobilie beläuft sich die
Zulage auf 2,5 Prozent, maximal 2.500 DM. Beantragt wird die
Förderung direkt beim Finanzamt.
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561/96-2080/81/82
Fax: 09561/96 36 80 
Presse@huk-coburg.de 
http://www.huk-coburg.de

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