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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag
Riester-Rente: Staat spart mit

13.12.2006 – 14:00

Coburg (ots)

Altersvorsorge: Ein Thema, das den Bürgern auf den Nägeln brennt.
Seit Jahren ist klar, die gesetzliche Rente wird immer mehr zur
Grundversorgung. Selbst mit der Höchstrente lassen sich maximal 67
Prozent des letzten Nettoeinkommens erreichen. Dabei sind die
staatlich verordneten Nullrunden der jetzigen Rentnergeneration
ebenso wenig mit eingerechnet wie die längere Lebensarbeitszeit bis
67. Beides wird das Rentenniveau weiter senken. - Ähnlich sieht es
für Beamte aus, deren künftige Altersbezüge in den vergangenen Jahren
ebenfalls drastisch gekürzt wurden. Fazit: Eigenvorsorge tut Not!   
Die lukrativste, staatlich geförderte Variante ist, darauf macht die
HUK-COBURG aufmerksam, die Riester-Rente. Um die staatliche Förderung
voll auszuschöpfen, muss man zur Zeit drei Prozent seines
sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens oder bei Beamten drei
Prozent der Bruttodienstbezüge, maximal 1.575 Euro, auf die hohe
Kante legen. Wie hoch die staatliche Förderung dabei ausfällt, hängt
von den persönlichen Lebensverhältnissen ab: Pro Person kann man 114
Euro geltend machen, darüber hinaus kommt ein Elternteil noch in den
Genuss der Kinderzulage in Höhe von 138 Euro.
2008 steigt die Höchstförderung noch einmal auf 2.100 Euro an: Um
davon in vollem Umfang zu profitieren, muss man vier Prozent seines
Jahreseinkommens auf einen Riester-Vertrag einzahlen. Allerdings
gewährt Vater Staat dann auch deutlich höhere Zulagen. So steigt der
Zuschuss pro Person auf 154 Euro und pro Kind sogar auf 185 Euro an.
- Antragsformulare für die Förderung gibt es vom jeweiligen
Versicherer.
Mit den Zulagen allein ist der Fördertopf zudem oft nicht
ausgeschöpft: Beiträge zur Riester-Rente kann man auch als
Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Ein weiterer Vorteil des
Riesterns: Es passt sich flexibel den verschiedenen Lebensphasen an,
so lässt sich die Höhe der Beiträge jederzeit ändern. Selbst einem
Aussetzen der Zahlungen steht nichts entgegen. Und sollte es jemals
nötig werden, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen, bleibt
die Riester-Rente unangetastet.
Riestern darf jeder, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche
Rentenversicherung zahlt. Auch Beamte, Richter und Soldaten können
sie nutzen. Darüber hinaus steht sie auch Pflichtversicherten, zum
Beispiel Eltern während der Kindererziehungszeit, oder auch
Empfängern von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II zur
Verfügung.
Übrigens wer eine Riester-Rente abschließen will, sollte zur Tat
schreiten. Ab 1. Januar 2007 müssen alle Versicherer ihren
Garantiezins von 2,75 auf 2,25 Prozent absenken. Das heißt: Die
garantierte Verzinsung, die die Versicherer ihren Kunden für den
Sparanteil ihrer Prämie gewähren, wird künftig geringer ausfallen.
Der größte Vorteil: Bei Vertragsabschluss weiß man genau, wie hoch
die monatliche Rente ausfallen wird, die nach Rentenbeginn ein ganzes
Leben lang fließt. Zudem erhöht sich die garantierte Rente jedes Jahr
noch um die Überschussbeiträge, die  bis zum Renteneintritt
erwirtschaftet werden. Selbst dann ist die Rente immer noch
überschussberechtigt und erhöht sich so von Jahr zu Jahr.
Auch als MP3-Format im Internet unter www.huk.de zum Download.
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Bahnhofsplatz
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