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++ Klima-Sofortprogramme fällig: Untätige Ampel bricht geltendes Recht ++

12.07.2024 – 15:00

Kommentar

12. Juli 2024 | 096

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Klima-Sofortprogramme fällig: Untätige Ampel bricht geltendes Recht

Zum Stichtag für die Vorlage von Sofortprogrammen nach dem Bundesklimaschutzgesetz (KSG) am kommenden Montag (15. Juli 2024) erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Aussitzen ist keine Strategie im Kampf gegen die Klimakrise. Die Regierung Scholz ist gesetzlich verpflichtet und gerichtlich verurteilt, Sofortprogramme für die Sektoren Gebäude und Verkehr vorzulegen. Stattdessen versucht sie sich mit einem abgeschwächten Klimaschutzgesetz aus der Affäre zu ziehen. Mit dieser Politik wird Deutschland seine Klimaziele 2030 und danach krachend verfehlen. Das sagt klar auch der eigene Expertenrat. Während sich die Klimakrise zuspitzt, bleibt die Ampel-Regierung den Beitrag Deutschlands schuldig. Deshalb wird der BUND jetzt auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sollte das Klimaschutzgesetz wie geplant aufgeweicht werden.“

Mit Blick auf den Verkehrs- und Gebäudesektor erklärt Bandt:

„Durch die fortgesetzte Untätigkeit der Minister hinken Verkehrs- und Gebäudesektor bei der Dekarbonisierung meilenweit hinterher. In einem wirksamen Sofortprogramm dürfen Maßnahmen wie ein generelles Tempolimit auf Autobahnen, eine Reform der Dienstwagenbesteuerung und die Einführungen einer Kerosinsteuer, die auch Frachtflieger und Privatjets einbezieht, nicht fehlen. Zudem ist es nicht nachvollziehbar, dass eine Preisstabilität beim Deutschlandticket nicht möglich sein soll, während Minister Wissing vollmundig den Bau neuer, teurer und naturzerstörender Autobahnen ankündigt. Die Politik des Verkehrsministers heizt die Klimakrise weiter an, statt sie zu bekämpfen.

Klimaminister Habeck und Bauministerin Geywitz sind gefragt, nun endlich eine wirksame und sozial gerechte Sanierungswelle in Gebäuden anzustoßen. Dazu gehört, Fördermittel für die energetische Modernisierung zu sichern und dafür zu sorgen, dass die Programme wirksamer werden und gezielter Menschen mit geringen finanziellen Mitteln zugutekommen. Die öffentliche Hand muss mit einem Sanierungsturbo in Schulen, Schwimmbädern, Sporthallen & Co. mit gutem Vorbild voranschreiten.“

Hintergrund:

Die angekündigte Verfassungsbeschwerde ist eine von drei, die fünf deutsche Umweltverbände gemeinsam mit Kläger*innen aus allen Teilen der Gesellschaft gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes (KSG) angekündigt haben. Neben dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) führen die Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie auch Greenpeace und Germanwatch jeweils eine Beschwerde. Bereits 2021 hatten einige der Klagenden in einem wegweisenden Urteil erreicht, dass das Bundesverfassungsgericht dem Recht auf Klimaschutz Verfassungsrang einräumt.

Ende 2023 hatte der BUND zudem vor dem OVG Berlin-Brandenburg Recht bekommen, dass die Bundesregierung rasch wirksame Sofortprogramme für Gebäude und Verkehr vorlegen muss. Die Bundesregierung ist dagegen in Revision gegangen. Der verpflichtende politische Auftrag zu handeln, ist indessen weiterhin gegeben, wie auch der Expertenrat für Klimafragen jüngst wieder unterstrichen hat.

Mehr Informationen:

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Petra Kirberger (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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