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++ Ökotipp: Kein Wespenstich zum Bienenstich: Was tun am Kaffeetisch und bei Wespennestern im Garten? ++

30.07.2024 – 09:46

Ökotipp

30. Juli 2024 | 103

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Kein Wespenstich zum Bienenstich : Was tun am Kaffeetisch und bei Wespennestern im Garten?

  • Wespen stehen unter Naturschutz
  • Entfernung von Wespennestern in Ausnahmefällen und nur durch Expert*innen
  • Verlassene Wespennester verhindern Wiederansiedlung

Berlin . Nur zwei von insgesamt mehreren hundert Wespenarten interessieren sich für unsere Speisen und Getränke. Die meisten Wespen leben als Einzelgänger, nur wenige Arten leben in Nestern zusammen. Trotzdem kann der Fund eines Wespennests am eigenen Balkon oder im Garten für Nervosität an der Kaffeetafel im Freien sorgen. Corinna Hölzel, Gartenexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erklärt, warum es keinen Grund zur Panik gibt und wie Sie mit einem Wespennest umgehen können.

Nur zwei der heimischen Wespenarten lassen sich von unseren Lebensmitteln anlocken: die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe. Hier kann bereits Abhilfe geschaffen werden, indem die Tiere beispielsweise mit einem überreifen Stück Obst vom Tisch weggelockt werden. Das wichtigste ist: Ruhe bewahren. Heftige Bewegungen und Wegpusten reizen die Tiere. Auch Parfüm kann sie aggressiv machen. Speisen und Süßgetränke sollte man abdecken und nach dem Essen zügig abräumen. Kleinen Kindern sollte der Mund abgewischt werden. Wenn es doch mal zum Stich kommt, kann man eine Zwiebel bereithalten oder wenn vorhanden einen batteriebetriebenen Stichheiler. Mit einer Sprühflasche mit Wasser können einzelne Tiere vertrieben werden.

Die anderen Arten interessieren sich nicht für den menschlichen Speiseplan und sind daher kein Problem für uns. Sie werden nur angriffslustig, wenn sie ihr Nest bedroht sehen. Beispiele für solche Arten sind die Feldwespe, die Mittlere Wespe und die Sächsische Wespe.

Hölzel: „Wespen bauen ihre faszinierenden Nester auf unterschiedliche Weise. Die Nester der harmlosen Arten sind meist grau, hängen frei und können die Größe eines Fußballs erreichen. Die Nester der Gemeinen und der Deutschen Wespe sind in der Regel unterirdisch im Boden, man sieht nur das Einflugsloch. Das sollte zum Schutz von Menschen und Wespen vor Betreten geschützt werden.

Für alle Wespenarten gilt, dass sie durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind. Denn Wespen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Ökosysteme. Sie bestäuben unsere Pflanzen, beseitigen Aas und ernähren sich von Insekten wie Blattläusen. Wespennester dürfen deshalb auch nur in besonderen Fällen und nur von Fachleuten entfernt werden“, sagt Hölzel.

Umsiedlung in Ausnahmefällen

Hölzel: „In den allermeisten Fällen ist eine friedliche Nachbarschaft mit Wespen möglich. Wenn das tatsächlich nicht geht, können Wespennester in Ausnahmefällen umgesiedelt werden. Dazu erkundigen Sie sich am besten bei der Umweltbehörde oder dem Naturschutzamt in Ihrer Region. Expert*innen kümmern sich dann um eine giftfreie Umsiedlung. Dazu werden umherfliegende Tiere in einen Fangkasten eingesaugt, das Nest abgeschnitten und beides zusammen in einem Nistkasten weit entfernt wieder zusammenführt, sodass die Entwicklung dort so gut wie ungestört weitergehen kann.“

So weit muss es aber nicht kommen: Wenn ein Wespennest im Wohnbereich gebaut wurde, kann eine Blende als Sichtschutz anbracht werden. Diese sollte mit etwa zehn Zentimeter Abstand unter dem Nest befestigt werden, sodass die Wespen keine menschlichen Bewegungen sehen. So fühlen sie sich nicht bedroht und bleiben ruhig. Ein altes Bettlaken oder eine Tischdecke, mit Klebeband fixiert, eignet sich dafür gut. Dabei darf aber nicht die Flugbahn abgeschnitten werden, die Wespen dürfen nicht eingesperrt werden.

Übrigens besiedeln Wespen keine verlassenen Nester erneut und bauen auch keine neuen in unmittelbarer Nähe eines alten Nestes. Daher ist es sinnvoll, verlassene Wespennester hängen zu lassen, um eine erneute Besiedlung an derselben Stelle zu verhindern.

Mehr Informationen:

Pressekontakt:

Corinna Hölzel, BUND-Gartenexpertin, Tel.: 030-27586547, E-Mail: corinna.hoelzel@bund.net

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Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Petra Kirberger (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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