Kampeter: Scheinheilige Kritik am Abendessen im Bundeskanzleramt
Berlin (ots)
Zur Kritik von Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages an einem Abendessen im Bundeskanzleramt am 22. April 2008 mit Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Kampeter MdB:
Die Kritik von Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages an dem Abendessen im Bundeskanzleramt am 22. April 2008 mit Vertretern aus Wirtschaft und Politik ist vordergründig und scheinheilig.
Alle parlamentarischen Kritiker haben regelmäßig im Rahmen der Haushaltsberatungen an vergleichbaren Abendessen auf Einladung des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin und einzelner Bundesminister teilgenommen. Daher sind gerade ihnen Form und Ablauf solcher Abendgespräche bekannt. Es handelt sich dabei in der Regel um einen zwanglosen Gedankenaustausch, bei dem unterschiedliche Sichtweisen zu politischen Fragestellungen von den Teilnehmern dargestellt werden. Wider besseren Wissens wollen die vermeintlichen Kritiker das Ansehen der Bundeskanzlerin aus wahltaktischen Gründen beschädigen. Die Kritik der Parlamentarier wirkt geradezu lächerlich, wenn selbst der Steuerzahlerbund die Kritik für unbegründet hält.
Gerade die Bundeskanzlerin hat stets die notwendige Distanz zu den wirtschaftlich Verantwortlichen in diesem Land bewahrt. Ebenso selbstverständlich und notwendig ist aber auch eine regelmäßiger Austausch mit Vertretern aus Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Politik. Dass dadurch eine vorbehaltlose Analyse nicht verhindert wird, zeigt die Kritik der Bundeskanzlerin an Äußerungen von Herrn Ackermann im Zusammenhang mit der Finanzkrise.
Anders als ihr Vorgänger achtet insbesondere die Bundeskanzlerin auf einen sparsamen Umgang mit den ihr zur Verfügung stehenden Repräsentationsmitteln. Während ihr Amtsvorgänger Gerhard Schröder die vorhandenen Mittel fast immer vollständig ausgeschöpft hat, hat die Bundeskanzlerin jedes Jahr rund 20 v.H. der Mittel nicht beansprucht. Dabei dürften sich insbesondere die Kosten für Rotwein und Zigarren gegenüber ihrem Vorgänger deutlich reduziert haben.
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