Flosbach/Brinkhaus: Koalition verbessert Wettbewerbsbedingungen für Investmentfonds und erhöht Transparenz für Investmentfondsanleger
Berlin (ots)
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Umsetzung der novellierten europäischen Investmentfondsrichtlinie beschlossen (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz). Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
"Mit dem Gesetz erhöht die christlich-liberale Koalition die Effizienz des Investmentfondsgeschäfts und bietet der Praxis attraktive und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Gleichzeitig schaffen wir für den Schutz der Investmentfondsanleger einen hohen Standard bei den Anlegerinformationen. Damit entwickeln wir den Aufsichts- und Regulierungsrahmen für Investmentfonds fort." Hintergrund:
Mit dem Gesetz erreichen wir folgende Ziele:
- Verbesserung der Anlegerinformationen durch Einführung eines Dokuments, das die wesentlichen Anlegerinformationen enthält. Durch dieses Kurzdokument wird der Anleger in die Lage versetzt, eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen, ohne weitere Dokumente konsultieren zu müssen. - Stärkung der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht insbesondere durch einen verbesserten Informationsaustausch zwischen der Bundesanstalt und den Aufsichtsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten. - Ermöglichung der grenzüberschreitenden Portfolioverwaltung. - Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Anteilen an europäischen Investmentfonds sowie - die Verbesserung der Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Fondsverschmelzung.
Das Gesetz verbessert auch die Rahmenbedingungen für Mikrofinanzfonds. Restriktive aufsichtsrechtliche Vorgaben, die sich als Hemmschwellen für die Auflegung und die Investition in Mikrofinanzfonds erwiesen haben, werden mit dem Gesetz abgebaut. Schließlich haben wir Änderungen beim Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen, um missbräuchliche Steuergestaltungen im Zusammenhang mit Leerverkäufen zu verhindern. Die Beschlussfassung des Bundesrates ist für den 27. Mai 2011 vorgesehen. Nach dem Gesetzentwurf soll das Gesetz am 1. Juli 2011 in Kraft treten.
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