CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Versprochen - Gebrochen: Keine
Reform des Sanktionenrechts
Berlin (ots)
Zu der heutigen 1. Lesung der Reform des Sanktionenrechtes erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Der Gesetzentwurf zum Sanktionenrecht ist lang angekündigt und überfällig. Die Reform des Sanktionenrechtes wurde als eine der wichtigsten Reformen der rot-grünen Koalition angekündigt. Es ist nichts daraus geworden. Die Koalitionsparteien konnten sich nicht einigen. Die Grünen haben blockiert. Sie haben damit einmal mehr bewiesen, dass sie regierungsunfähig sind. Der Gesetzentwurf fällt in die Diskontinuität. Die Zeit ist zu knapp. Es müsste ja schon in der nächsten Woche die 2. und 3. Lesung folgen. Der Entwurf dient also nur der Show. Entscheidungskraft wird nur vorgetäuscht. Auch hier gilt: Versprochen - Gebrochen.
In der Sache wenden wir uns gegen die Bagatellisierung der Geldstrafe. Die Geldstrafe hat mit dem 1. Strafrechtsreformgesetz vom 25.06.1969 zur Zeit der Großen Koalition unter dem damaligen Justizminister Heinemann (SPD) ihre Bedeutung erhalten. Sie sollte die kurzfristigen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten ersetzen. Heute werden die meisten Delikte mit Geldstrafen geahndet. Die Geldstrafe entfaltet aber nur Wirkung, wenn für den Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe droht. Die "Ersatzfreiheitsstrafe ist das Rückgrat der Geldstrafe" (Tröndle, Strafrechtskommentar). Wenn ein Täter die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht zahlen kann, ist es ihm heute schon möglich, die drohende Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden. Insoweit gilt heute schon der Grundsatz "Schwitzen statt Sitzen". Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Regelung ist also überflüssig.
Wir sind für die Unterstützung der Opfer. Der Bund darf sich aber nicht auf Kosten der Länder profilieren. Das ist unredlich. Hier müssen gemeinsame Regelungen gefunden werden. Aber auch dies ist in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich.
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