Meister/Flosbach: Kritik der Sachverständigen an Reform des Versicherungsaufsichtgesetzes aufgreifen
09.09.2004 – 16:22
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und der zuständige Berichterstatter Klaus-Peter Flosbach MdB:
Die erhebliche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, die in der heutigen öffentlichen Sachverständigenanhörung von Sachverständigen geübt worden ist, bestätigt die Union, die eine Anhörung sowie eine Verlängerung der Beratungszeit für dieses Gesetzes im Deutschen Bundestag durchgesetzt hat.
Zahlreiche Fragen bedürfen noch der eingehenden Beratung. Eine Vorausfinanzierung der geplanten Sicherungsfonds, welche die Versicherungsunternehmen überfordert, ist abzulehnen. Die geplante Holdingaufsicht ist in der vorgeschlagenen Ausprägung zu weitgehend, aufwendig und bürokratisch, ohne die materielle Aufsicht zu verbessern. Die Auswirkungen auf den Finanzplatz Deutschland sowie für die Kapitalaufnahme hiesiger Versicherungsunternehmen durch die vorgesehenen Regelungen zur Erwerbskontrolle sind erheblich und von der Regierung bisher offenbar unterschätzt worden.
Im Hinblick auf die Rückversicherung ist der Gesetzentwurf übereilt und bedeutet eine Verschlechterung der Standortbedingungen. Hier wäre zunächst eine europäische Regelung abzuwarten. Aus dem vorgesehenen Katalog anrechenbarer Eigenmittel und aus der fehlenden Anerkennung der Schwankungsrückstellung als Eigenmittel entsteht eine erhebliche Benachteiligung.
Die Union fordert Verbesserungen am Gesetzentwurf, um den Finanzplatz Deutschland und den Verbraucherschutz zu stärken.
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