ADAC

Neues Altfahrzeug-Gesetz
Der Restwert bleibt Verhandlungssache / Erst ab 2007 ist die "letzte Fahrt" kostenfrei für alle

09.07.2002 – 10:53

München (ots)

Zwischen 1,1 bis 1,7 Millionen ausrangierte Pkw
landen in Deutsch-land jährlich zur umweltgerechten Entsorgung auf
dem Schrott. Für die kostenlose Rücknahme müssen ab sofort die
Fahrzeughersteller und Importeure sorgen. Laut ADAC gilt die neue
gesetzliche Ver-pflichtung durch das Altfahrzeug-Gesetz zunächst aber
nur für junge Fahrzeuge mit Zulassungsdatum nach dem 1. Juli 2002.
Erst ab 2007 ist die Gratis-Rücknahme auch für alle anderen Pkw
geregelt.
Wer schon heute seinen "Alten" auf den Autofriedhof schickt, muss
den Preis für die Entsorgung weiter selbst aushandeln. Zwar liegen
die reinen Entsorgungskosten etwa zwischen 75 und 125 Euro,
ande-rerseits hat fast jeder Wagen noch einen Restwert. Viele
Altfahrzeuge verfügen über Komponenten, die sich zur Wiederverwendung
eignen und daher einen Marktwert besitzen. Nach Ansicht des
Automobil-Clubs sollte der Letztbesitzer diesen Restwert bei der
Preisverhand-lung unbedingt den Kosten für das Auto-Recycling fair
gegenrechnen lassen. ADAC-Tipp: Wer sich vor der Fahrt zum nächsten
Verwer-tungsbetrieb mehrere telefonische Angebote machen lässt, kann
un-ter Berücksichtigung des Restwertes einen günstigeren Preis oder
sogar eine Vergütung erzielen.
Nach der endgültigen Stilllegung und Entsorgung muss der Halter
bei der Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis vorlegen. Wer
sein Auto als Sammlerstück, etwa als Oldtimer, behalten möchte, der
muss darüber die Zulassungsstelle informieren, da in solchen Fällen
kein Verwertungsnachweis existiert. Die bisher erforderliche formelle
"Verbleibserklärung" ist nicht mehr erforderlich.
Für Rückfragen:
Ulf Rasch
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2106
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