Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Verletzung von Nichia's YAG-Patent durch REGO-Lighting bezüglich eines Produktes des Everlight Tochterunternehmens Zenaro
München (ots)
Mit Beschluss vom 5. Dezember 2016 (Aktenzeichen I-15 U 32/14) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in Deutschland die Verletzung des YAG-Patents EP 0 936 682 (DE 697 02 929) der Nichia Corporation ("Nichia") durch die REGO-Lighting GmbH ("REGO-Lighting") betreffend das streitgegenständliche weiße LED-Produkt bestätigt.
Nichia hatte gegen REGO-Lighting beim Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 4a O 108/12) Patentverletzungsklage betreffend das Beleuchtungsprodukt OL-Deluxe/QL2/P44/LF/D50/SR/M/CE/ZN mit darin enthaltenen weiß leuchtenden LED-Röhren des Typs S-L Cobra/T5 048DC/C/P10/LF/D50/ZN erhoben. Hierbei handelte es sich um ein Produkt der Zenaro Lighting GmbH, einem deutschen Tochterunternehmen des taiwanesischen LED-Herstellers Everlight Electronics Co., Ltd. Das Landgericht Düsseldorf hatte mit Urteil vom 3. September 2013 der Klage von Nichia stattgegeben und REGO-Lighting wegen Patentverletzung verurteilt. Die gegen dieses Urteil von REGO-Lighting eingelegte Berufung wurde nunmehr durch das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts erging im Beschlusswege und ohne mündliche Verhand-lung, da das Gericht die Berufung von REGO-Lighting als offensichtlich nicht erfolgversprechend beurteilt hat.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Revision gegen seine Entscheidung nicht zugelassen. Es besteht dennoch die Möglichkeit für REGO-Lighting, beim Bundesgerichtshof die Zulassung der Revision zu beantragen.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
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