AOK-Bundesverband

Gemeinsame Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen weisen Kritik an Selbstverwaltung zurück
Vorrang für pragmatische Lösungen

19.01.2004 – 16:21

Bonn (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn 
   BKK Bundesverband, Essen 
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach 
   See-Krankenkasse, Hamburg 
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel    
   Bundesknappschaft, Bochum 
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg 
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen weisen die
Kritik von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) an der
Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten zurück. Angesichts der
Vielzahl der bereits getroffenen Regelungen und der in den letzten
Tagen erzielten Fortschritte bei der Abstimmung mit dem BMGS über
noch nötige Regelungen z. B. bei der Definition von schwerwiegend
chronisch Kranken, sei es nicht zielführend, jetzt in eine
Grundsatzdiskussion einzusteigen. Die Selbstverwaltung von Ärzten und
Krankenkassen arbeite intensiv an der möglichst sozialen und
gerechten Umsetzung dieser Reform, die gerade die Patienten nach dem
Willen der Politik deutlich stärker mit Zuzahlungen belaste. Dadurch
sollen die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
stabil bleiben und in der Folge sinken. Man dürfe jetzt nicht vor der
Notwendigkeit zu schnellen, klaren Umsetzungsregelungen ausweichen in
Grundsatzdiskussionen über die Selbstverwaltung. Der erst am
13.01.2003 konstituierte Gemeinsame Bundesausschuss tritt bereits am
22.01.2004 zu seiner 1. Arbeitssitzung zusammen, in der u. a. die
Richtlinie zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten i.
S. d. § 62 SGB V beraten und beschlossen werden soll. Man sei mithin
auf gutem Weg, schnelle praxistaugliche Lösungen zu finden.
Die Kassen erinnerten daran, dass ja der Gesetzgeber im
Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eine deutliche Erhöhung der
Zuzahlungen, die Ausgrenzung von Leistungen (z. B. Fahrten zu
ambulanten Behandlungen) und eine Verschärfung der
Befreiungsregelungen beschlossen habe. Damit sollen die Beitragssätze
gesenkt werden. Diese neuen Vorschriften müsse die Selbstverwaltung
von Ärzten und Krankenkassen umsetzen. Dabei habe sie nur begrenzten
Spielraum. Unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes habe der nur
bis 31.12.03 noch amtierende Bundesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen bereits im Vorgriff auf die Arbeit des erst zum
01.01.04 zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses begonnen, die
neuen Vorschriften in Richtlinien möglichst sozial und gerecht
umzusetzen. Damit sollte für die Patientinnen und Patienten so früh
wie möglich Klarheit über die neuen Regelungen geschaffen werden. Die
Arbeitssitzungen des Bundesausschusses hätten unter Beteiligung des
BMGS stattgefunden, das zu diesem Zeitpunkt die jetzt kritisierten
Regelungen nicht moniert habe. Die Spitzenverbände wiesen außerdem
darauf hin, dass man nicht gleichzeitig die Einsparmaßnahmen des
Gesetzes durch großzügigere Regelungen sozial besser abfedern könne
als vom Gesetz gewollt und gleichzeitig Spielraum für
Beitragssatzsenkungen schaffen könne.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung: 
AOK-Bundesverband 
Kortrijker Straße 1 
53177 Bonn
Telefon: 0228-843 309 (Udo Barske, Presse) 
Telefax: 0228-843 507 
email:  udo.barske@bv.aok.de

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