Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Höhere Fahrtkosten in den meisten Outsourcing-Fällen
Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: - Arbeitnehmer, die auf einen anderen Arbeitgeber - z.B. ein Tochterunternehmen - ausgelagert werden, aber den bisherigen Arbeitsplatz beibehalten, sind grundsätzlich auswärts tätig. - Das gilt aber regelmäßig nicht für ehemalige Postbeamte, die ihren Status als Bundesbeamte behalten konnten. Die Aufwendungen eines ...