Westfalenpost: Kommentar zum Einkauf an Heiligabend
Hagen (ots) - Heiligabend tritt der Gott des Geldes gegen die Geburt des Gottessohnes an. Denn der Tag fällt ausgerechnet auf einen Sonntag. Das bedeutet: Die Verbraucher müssen spätestens am 23. Dezember für drei Feiertage hintereinander einkaufen. Es sei denn, der örtliche Supermarkt macht am 24. auf. Das darf er. Aber sollte er es auch tun? Auf der einen Seite kann der Handel jeden Euro gebrauchen, und viele ...