RNZ: Freispruch. Was sonst?
Heidelberg (ots) - Freispruch. Was sonst? Die Anklage gegen Christian Wulff war so wenig zu halten, wie der Bundespräsident in seinem Amt. Denn das Strafrecht war es nicht, das ihm das Präsidentenbleiben verwehrte. Er war es selbst: Das Verschweigen der halben Wahrheit um die Finanzierung seines Einfamilienhauses. Seine Taktiererei. Der Flirt mit dem Boulevard. Seine zwar legale, aber moralisch eben doch anrüchige Schnäppchenmentalität. Das alles führte dazu, dass der ...