Freiheit am Lebensende / Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Sterbehilfe-Verbot für nichtig. Das ist ein befreiender Entschluss in einer hochsensiblen Frage. Von Jana Wolf
Regensburg (ots) - Darf der Gesetzgeber über das Lebensende eines Menschen entscheiden? Nein, das darf er nicht. Dieses klare Nein wurde am Mittwoch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts besiegelt, das den umstrittenen Paragraf 217 des Strafgesetzbuches für nichtig erklärte. Dass die Karlsruher Richter ...