Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB)
Tübingen (ots) - In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar. Der § 218 ist daher ein Strafrechtsparagraf. Wird der Abbruch in den ersten drei Monaten vorgenommen und vorher eine Beratung absolviert, ist er von Strafe ausgenommen. § 219a verbietet die Werbung für den ...
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