Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Amalgam: Alternativen für Kinder und Schwangere / Neue EU-Verordnung tritt zum 1. Juli in Kraft
Berlin (ots) - Dentalamalgam darf nach der EU-Quecksilberverordnung ab 1. Juli 2018 grundsätzlich nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden. Eine Ausnahme von der Regelung besteht nur dann, wenn der ...
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