Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Schertz Bergmann Rechtsanwälte erwirkt für Luke Mockridge das 3. gerichtliche Verbot gegen den SPIEGEL wegen des Artikels "#METOO - Der Fall Luke Mockridge"
Berlin (ots) - Mit Beschluss vom 13.01.2022 hat das Hanseatische Oberlandesgericht weitere Teile des SPIEGEL-Artikels mit dem Titel "#METOO - Der Fall Luke Mockridge" (Print) bzw. "Die Akte Mockridge" (Online) untersagt. Damit wurde dem SPIEGEL in Ergänzung zu den bereits erwirkten einstweiligen Verfügungen ...