Auswirkungen des SGB II auf die Statistik über Arbeitslosigkeit
Nürnberg (ots) - Nach dem Sozialgesetzbuch II, der gesetzlichen Grundlage für das Arbeitslosengeld II, hat die Bundesagentur für Arbeit(BA) die Aufgabe, Statistiken zu erstellen. Zu diesem Zweck verpflichtet das SGB II die Träger der Leistungen, bestimmte Daten an die BA zu liefern. Im Bereich der Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen für Arbeit und Kommunen sowie in den Kreisen, in denen die Agenturen ...