Kritik am heutigen BGH-Urteil: YouTube-Entscheidung des BGH begrenzt urheberrechtlichen Auskunftsanspruch
Berlin (ots) - Mit seiner heutigen Entscheidung stellt der Bundesgerichtshof klar: Die Video-Plattform YouTube ist nicht verpflichtet, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen von Rechtsverletzern an Urheber und Rechteinhaber herauszugeben. Der BGH folgt damit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ...