Gesellschafter einer GmbH hat umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht
Köln (ots) - Auch die Gesellschafter einer GmbH, die nicht zur Geschäftsführung zählen, haben ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht, um sich über die Vorgänge in der Gesellschaft zu informieren. Der Gesellschafter einer GmbH muss nicht als Geschäftsführer in der Gesellschaft tätig sein, um über die Vorgänge in der Gesellschaft im Bilde zu sein. Die ...
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