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Eine Entscheidung für den Patienten / BGH lässt Barmenia Krankenversicherung abblitzen - Einzelimportierte Medikamente fallen nicht unter die deutsche Arzneimittelpreisverordnung
München (ots) - Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute die Revision der Barmenia Krankenversicherung a.G. zurückgewiesen und das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden im Verfahren gegen die Stadt-Apotheke Freital bestätigt. Damit fallen auch in Zukunft einzelimportierte Medikamente nicht unter die deutsche ...
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