EuGH: Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters kann auch bei Bestandskunden bestehen
Köln (ots) - Gute Nachrichten für Handelsvertreter: Der EuGH hat den Begriff des Neukunden weiter gefasst. Demnach kann unter gewissen Voraussetzungen auch ein Bestandskunde ein Neukunde sein (Az.: C-315/14). GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Unterscheidung zwischen einem Neukunden ...
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