Studie zum BGH-Urteil: Hotels oft günstiger als Buchungsportale
Berlin (ots) - Das Urteil, das der Bundesgerichtshof am Dienstag (18. Mai) gesprochen hat, verändert die Reisebranche: Der BGH erklärte nun auch die "enge Bestpreisklausel" des Buchungsportals Booking.com für ungültig. Hoteliers dürfen ihre Zimmer damit nun selber zu günstigeren Preisen bewerben als Booking.com. Bereits 2017 hatte der BGH eine "Bestpreisklausel" kassiert, die vorsah, dass Hoteliers ihre Zimmer bei ...